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Kleine Verbesserungen bei KiföG-Reform. Kritik bleibt!

Die Einführung einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA) von ErzieherInnen sowie die Öffnung des Fachkräftekatalogs im KiföG hat für intensive und hitzige Debatten gesorgt. Wir haben als GEW gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Proteste organisiert, parallel zahlreiche Verhandlungen geführt. Das gemeinsame Auftreten hat erste Änderungen gebracht, zufriedenstellend sind diese jedoch nicht.

Kita-Demo am 10. Juni 2017 in Rostock

Die ursprünglichen Pläne von SPD und CDU sahen eine Entwertung des Erzieherberufs vor – und das gleich auf zwei Ebenen!

 

  • Einführung einer Praxisintegrierten Ausbildung mit einem niedrigschwelligeren Abschluss (staatlich-geprüfte Fachkraft für Kindertagesförderung – nicht mehr staatlich-anerkannte Erzieher*in). Dies führt im Tarifsystem zu einer schlechteren Bezahlung! Außerdem sollen sie während der Ausbildung auf den Personalschlüssel angerechnet werden.
  • Öffnung des Fachkräftekatalogs für Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden, Tanz-, Theater-, Musik- und Sportpädagogen, Kinderkrankenpfleger und Hebammen. Diese können künftig auch als pädagogische Fachkraft eine Gruppe führen.

Was konnte die GEW nun an Änderungen durchsetzen?

Die Landtagskoalition von SPD und CDU haben folgende Änderungen verabredet:

  • Abschluss nun ‚staatlich-anerkannte/r Erzieher/in 0-10 Jahre‘. Diese Änderung ist durch unseren Einsatz erfolgt. So haben die AbsolventInnen die gleiche Eingruppierung im TVöD wie die fachschulische Ausbildung.
  • Evaluation der Ausbildung: in einer Evaluation unter Einbeziehung der Gewerkschaften werden weitere Veränderungen an der Ausbildung vorgenommen. So soll ein Aufbaumodul mit dem regulären Abschluss ‚staatlich-anerkannte/r Erzieher/in geschaffen werden; geprüft werden soll auch die Anrechnung auf den Personalschlüssel und eine Entlastung für PraxisanleiterInnen.
  • Anrechnung auf den Personalschlüssel und PraxisanleiterInnen: die Anrechnung der Auszubildenden auf den Personalschlüssel wird bleiben. Konkrete Entlastungen für PraxisanleiterInnen sind noch nicht bekannt, aber in der Diskussion. Beide Themen werden wir in der Evaluation des Gesetzes an erster Stelle bearbeiten und Verbesserungen einfordern.
  • Öffnung des Fachkräftekatalogs: hier gibt es nun den Zusatz, dass die zusätzlichen Fachkräfte eine Fortbildung im Umfang von 250 Stunden und ein achtwöchiges Praktikum nachweisen müssen. Die Forderung der GEW ist, dass sie sich in der berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur staatlich-anerkannten Erzieher/in befinden müssen!

Was bringen diese Veränderungen?

Zunächst muss festgehalten werden: wir haben als Gewerkschaften gemeinsam für Veränderungen gekämpft und einige erste Schritte hierbei umsetzen können. Allerdings reichen uns die Änderungen bei weitem nicht!

Mit dem Ausbildungsabschluss ist eine angemessene Bezahlung der späteren AbsolventInnen gesichert. Zusätzlich erhalten sie nach der dreijährigen Ausbildung die Möglichkeit zu einer Weiterqualifikation mit dem Abschluss ‚staatlich-anerkannte/ Erzieher/in.

Absolut schwierig wird die Situation während der Ausbildung! Die Auszubildenden werden mit entsprechenden Anteilen auf den Personalschlüssel angerechnet. Dies bedeutet, dass für diese Anteile keine Fachkräfte eingestellt werden. Die Auszubildenden dürfen in den ersten beiden Ausbildungsjahren auch nicht alleine eine Gruppe leiten. Die Folge werden in vielen Ausbildungskitas größere Kindergruppen und weniger Personal sein. Hinzu kommt, dass die PraxisanleiterInnen neben ihrer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe ebenfalls keine gesetzlich-zugesicherte Entlastung erhalten.

Diese Aspekte werden wir als Gewerkschaft in der Begleitung der Einführung der Ausbildung ständig auf die Tagesordnung setzen. Hierfür brauchen wir starke Personal- und Betriebsräte in den Einrichtungen, die die entsprechende Situation vor Ort zurückkoppeln.

Für uns ist weiterhin die niedrigschwellige Qualifizierungsvorschrift für die zusätzlichen Fachkräfte nicht hinnehmbar. Auch das wird uns weiter begleiten und fordern.