Aktuell, nein. Das Bundesverfassungsgericht zählt das Streikverbot für Beamte in einem Urteil zu den ‘hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums’. Die GEW ist daraufhin zur nächst höheren Instanz gegangen und erwartet in nächster Zeit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil. Sobald sich die Rechtslage ändert, geben wir euch Bescheid.
Dabei gilt, dass verbeamtete Lehrkräfte nicht als Streikbrecher:innen eingesetzt werden dürfen. Ihr könnt daher nicht dazu verpflichtet werden, Vertretungsunterricht für streikende Kolleg:innen zu leisten. Allerdings müsst ihr der Aufforderung zur Betreuung und Aufsicht der Schüler:innen nachkommen.
Wichtig ist, dass Beamt:innen sich einbringen und mit den Tarifbeschäftigten solidarisieren, denn die Tarifergebnisse werden in der Regel auf ihre Besoldung übertragen.