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Die neue Jugend- und Ausbildungsvertretung stellt sich vor

Am 15. Dezember letztes Jahr waren 611 Referendare im Schuldienst in M-V zur Wahl ihrer Jugend- und Ausbildungsvertretung (kurz: JAV) aufgerufen. Diesmal standen neben den fünf Kandidat:innen der GEW-Liste auch zwei Mitglieder des VBE zur Wahl.

Die zentralen Aufgaben der JAV:

  • über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und Tarifverträge wachen
  • Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Referendariats einbringen
  • Beschwerden von an Referendar:innen entgegegnehmen und beim Personalrat anbringen.

Für neugewählten JAV-Mitglieder wird es nun in den nächsten anderthalb Jahren spannend. Die spezielle Vertretung für die Referendare wacht nämlich über die Einhaltung der gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen, nimmt Beschwerden von Referendar:innen entgegen und bringt eigene Vorschläge zur Verbesserung des Referendariats ein.

Gleich am 4. Januar des neuen Jahres ging es zur Sache. Auf der ersten Sitzung der neuen JAV wurden Felix Hagedorn (LA Gymnasium) zum Vorsitzenden und Denise Bruch (berufliche Schule) zur stellvertretenden Vorsitzenden (beide GEW) gewählt.

Weitere Mitglieder der JAV von der GEW-Liste sind: Charlotte Neuber (Lehramt Gymnasium) und Frederike Jager (Lehramt Regionale Schule).

Damit wurde auch gleichzeitig die ehemalige JAV unter dem Vorsitzenden Tino Hübner, Lehramt berufsbildende Schulen, verabschiedet.

Wir gratulieren den Neugewählten ganz herzlich und bedanken uns ebenso bei Tino, Anika, Felix und Johanna für ihr Engagement in der letzten Amtsperiode!

Die JAV für alle Referendar:innen erreichbar unter: JAV_LHPR(at)bm.mv-regierung(dot)de

Für deine Ausbildung geben wir alles!

Startschuss für Phase zwei deiner Ausbildung zur Lehrerin und Lehrer: Vor dem zweiten Staatsexamen absolvierst du während deines Referendariats ein umfangreiches Programm aus Seminaren, Unterrichtsvorbereitungen, Lehrproben, Korrekturarbeiten und Konferenzen. Die GEW unterstützt Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Wir informieren, beraten, laden zu Veranstaltungen ein und stellen Materialien zur Verfügung. Auf politischer Ebene setzen wir uns dafür ein, dass sich die Ausbildung im Schuldienst verbessert und konnten auf diese Weise schon viel erreichen. Wir beraten dich auch gerne individuell.

Das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern dauert regulär 18 Monate. Es gibt dabei auch die Möglichkeit es zu verkürzen oder zu verlängern. Hierbei kommt es auf den individuellen Fall an. 

Noch 2023 bestand darüber hinaus die Möglichkeit der Doppelqualifikation. Hierbei hatten die Referendar*innen mit einem Abschluss der Lehrämter Regionale Schulen bzw. Haupt- und Realschulen zusätzlich die Unterrichtserlaubnis für die Grundschule zu erwerben. Lehramtsabsolvent*innen für den gymnasialen Bereich konnten hier zwischen der Unterrichtserlaubnis zwischen der Grundschule und der Regionalen Schule wählen. Das Bildungsministerium ist im Begriff die Doppelqualifikation auslaufen zu lassen. Im Jahr 2024 wurden keine neuen Referendariatsplätze mehr für diese eingerichtet. 

Wichtiger Vorab-Hinweis: Das Bildungsministerium lässt die Doppelqualifikation auslaufen. Entsprechende Referendariatsstellen wurden zu den ersten beiden Einstellungsterminen im Jahr 2024 nicht mehr eingerichtet.

Die Doppelqualifikation ermöglicht eine zukünftige Arbeit auch an anderen Schulformen. Allerdings ist die Doppelqualifikation nicht für alle studierten Lehrämter möglich. Wenn das 1. Staatsexamen oder der Masterabschluss im Lehramt Regionale Schulen oder Haupt- und Realschulen erfolgreich absolviert wurde, ist es möglich eine Unterrichtserlaubnis für die Grundschule zu erhalten. Liegt der Lehramtsabschluss für Gymnasien vor, kann selbst entschieden werden, ob eine Unterrichtserlaubnis für die Grundschule oder die Regionale Schule erreicht werden soll. 

Das Referendariat verlängert sich dabei um sechs Monate auf 24 Monate und in dem ersten Halbjahr ist der*die Referendar*in ausschließlich an der Schulform für die zweite Qualifikation z. B. die Grundschule und besucht begleitend Seminare dazu. Nach der Prüfung in der Schulart finden die 18 Monate an einer Schule des grundständig studierten Lehramts statt. 

Mit dem 2. Staatsexamen wird die Unterrichtserlaubnis für die weitere Schulform ausgestellt. 

Ja, den gibt es, allerdings aktuell ausschließlich für das Lehramt an Beruflichen Schulen. Sobald ein Master oder Diplom einer Universität als Abschluss vorliegt, der eine Ausbildung in einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemeinbildenden Fach bzw. einer zweiten Fachrichtung ermöglicht, kann die Person sich für den Vorbereitungsdienst an einer beruflichen Schule bewerben. Dieser umfasst eine Länge von 18 Monaten und beginnt jeweils zum 01.02., 01.04., 01.08. und 01.10. eines Jahres. Im Falle eines Abschlusses einer Fachhochschule ist eine mindestens dreijährige Unterrichtspraxis nachzuweisen. 

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Staatsexamenslehrprobe ab. Zudem nehmen Quereinsteiger*innen in der Regel an Veranstaltungen zum Thema Pädagogik und Didaktik teil, die mit einem Kolloquium abschließen. 

Von dem Quereinstieg abzugrenzen ist der Seiteneinstieg. Seit dem 01.08.2022 gibt für es Lehrkräfte, die einen Masterabschluss außerhalb eines Lehramtsstudiengangs vorweisen können, auf Druck der GEW die Möglichkeit den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu absolvieren und damit die volle Lehrbefähigung für mindestens ein Schulfach zu erhalten. 

Die erste Anlaufstelle ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Diese vertreten dich im Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) und sind für dich ansprechbar. Sie befinden sich selbst im Referendariat in verschiedenen Schulformen und kennen dadurch selbst verschieden Herausforderungen. Die Wahl der JAV findet ca. alle 2 Jahre statt. Die nächste wird voraussichtlich im November 2023 stattfinden. 

Die JAV kannst du unter folgender Mailadresse erreichen: JAV_LHPR@bm.mv-regierung.de 

Rund um die Bewerbungsphase ist das Bildungsministerium eine gute Anlaufstelle. Im Referendariat sind deine ersten Ansprechpartner*innen in der Schule deine Mentor*innen und die Kolleg*innen sowie Mitreferendar*innen. Die Studienleiter*innen sind ebenfalls ansprechbar. Sie beraten und unterstützen dich auch auf Anfrage. 

Zudem sind wir als Gewerkschaft in allen Belangen für dich ansprechbar. Insbesondere unsere Referentin für Schule und Berufliche Bildung. Diese hat selbst das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern absolviert und kann ihre eigenen Erfahrungen mit einfließen lassen. 

Ja, du kannst dein Referendariat in Teilzeit absolvieren. Es gibt dabei zwei Modelle, entweder du kürzt es um ein Viertel (75 %) oder um die Hälfte (50 %). Demnach kürzen sich auch deine Bezüge und das Referendariat verlängert sich auf 24 oder 36 Monate. Um die Teilzeit in Anspruch zu nehmen, ist ein Antrag zu stellen. Diesen reichst du mit deiner Bewerbung ein. Kommt es innerhalb des Vorbereitungsdienstes dazu, dass du in Teilzeit wechseln möchtest, stellst du ebenfalls einen Antrag (drei Monate vorher). Dies ist jedoch nur für Gründe möglich, die vor dem Referendariat noch nicht gegeben waren. 

Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist jährlich zum 01.08. bzw. 01.02. möglich. 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Einstellungstermine: 01.02., 01.04., 01.08. und 01.10. eines jeden Jahres. Die begleitenden Seminare beginnen um den 01.04. und den 01.10.. 

Es sei denn, du möchtest eine Doppelqualifikation abschließen, dann ist der einzig mögliche Beginn der 01. August. 

- Antritt und Einführungsseminar (BS 5tägig)

Das Referendariat dauert 18 Monate, diese sind so gegliedert, dass du in den ersten sechs Monaten vorwiegend hospitierst, also dir Unterricht von Kolleg*innen an deiner Ausbildungsschule ansiehst. In Absprache kannst du hierbei auch den einen oder anderen Teil des Unterrichts übernehmen, um dich auszuprobieren. Nach den ersten Wochen beginnst du in Absprache mit deinen Mentor*innen im Rahmen des begleiteten Unterrichts immer mehr Stunden zu übernehmen. Wie viele Stunden du übernimmst, ist von der Absprache mit deinen Mentor*innen abhängig. Sinnvoll ist es die Anzahl langsam zu steigern. Nach sechs Monaten beginnst du dann mit deinem eigenverantwortlichen Unterricht. Dieser umfasst zehn Stunden und zusätzlich hast du begleiteten Unterricht im Umfang von zwei Wochenstunden, bei denen deine Mentor*innen am Unterricht teilnehmen. Dieser gilt als Grundlage für Beratungen und Reflexionen. Den eigenverantwortlichen Unterricht im Umfang von zehn Unterrichtsstunden sowie den begleiteten Unterricht hast du bis zum Ende deines Referendariats. 

Innerhalb des Vorbereitungsdienstes hast du mittwochs keinen Unterricht, da dort die Seminare des IQMV stattfinden. Diese wechseln zwischen dem pädagogischen Seminar (alle drei Wochen) und den Fachseminaren (alle drei Wochen). Die Seminare beginnen jeweils im Oktober und im April und enden nach zwölf Monaten. 

Der erste Teil der Prüfung des regulären Vorbereitungsdienstes ist die Hausarbeit. Hierfür planst und realisierst du eine Unterrichtseinheit mit einem Umfang von vier bis acht Unterrichtsstunden. Teil der Unterrichtseinheit ist eine Großmethode, die du anwendest. Darauf wirst du im Seminar entsprechend vorbereitet. Zu einer Unterrichtsstunde lädst du dann deine*n Studienleiter*in sowie deine*n Mentor*in ein und meldest die Hausarbeit im Vorfeld beim Lehrerprüfungsamt an. Nach der gesichteten Unterrichtsstunde findet eine Reflexion sowie ein Kolloquium zu deinem Unterricht und der Planung statt. 

Sechs Wochen vor der Staatsexamenslehrprobe, die du ebenfalls beim Lehrerprüfungsamt beantragst, findet die Berichtsverlesung statt. Dort erhälst du deine Bewährungsnote für den gesamten Vorbereitungsdienst. Deine Mentor*innen und Studienleitung verlesen den Bericht und geben dir die Note. 

Die Lehrproben für das Staatsexamen finden an einem Tag statt. Insofern es nicht anders geregelt ist, finden diese in der 2. und 5. Unterrichtsstunde statt. Diese Tag beginnt jedoch mit der Bekanntgabe der Vornote. Diese setzt sich anteilig aus der Hausarbeit und der Bewährungsnote zusammen. Jeweils im Anschluss an die Unterrichtsstunde reflektierst du diese und zwischen den Lehrproben hast du Zeit um den nächsten Raum vorzubereiten, einen Tee zu trinken oder ähnliches. Nach der zweiten Lehrprobe setzt sich die Prüfungskommission zusammen und berät über deinen Unterricht sowie die Benotung, die sie dir noch an dem Tag mitteilen. Nach den Lehrproben unterrichtest du weiter, bis dein Referendariat offiziell beendet ist.

Im Referendariat für das Lehramt an Beruflichen Schulen ist ein fünftägiges Betriebspraktikum vorgesehen, was in einer Praxiseinrichtung der Fachrichtung zu realisieren ist. Dieses Praktikum schließt mit einem mehrseitigen Bericht. Das Praktikum zählt nicht in die Bewertung.

Dein Referendariat beginnt mit einem Antrittsbesuch. Hier erhältst du deine Ernennungsurkunde (Verbeamtung) bzw.. deinen Arbeitsvertrag (Angestellte*r). Nach dem Sprechen des Eides bist du Beamt*in auf Widerruf. Dieses Verhältnis endet mit der Beendigung des Referendariats oder bei Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens. Bleibst du im Schuldienst und im Beamtenverhältnis, findet die Vereidigung zum*zur Beamt*in auf Probe statt. 

In das Beamtenverhältnis auf Widerruf kann nur, wer das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. 

- Krankenkasse

Referendar*innen, die sich zum 01.April oder 01. Oktober auf eine schulbezogene Stelle bewerben, können einen 20 %igen Zuschlag erhalten. Zuschlagsfähige Stellen sind als solche im Stellenportal gesondert ausgewiesen. Zudem dürfen die Lehrer*innen im Vorbereitungsdienst nicht vor Ende des Referendariats oder wegen schuldhaftem Nichtbestehen der Prüfung ausscheiden. Eine Einwilligung drei Jahre nach dem Vorbereitungsdienst an der Schule tätig zu sein, ist außerdem notwendig. 

Bei den allgemeinbildenden Schularten handelt es sich überwiegend um Schulen im ländlichen Raum, wobei es bei den Beruflichen Schulen vor allem Standorte mit einem ausgeprägtem Lehrkräftemangel sind. Wichtig ist die Bewerbung auf eine schulbezogene Stelle und nicht auf die landesweiten Ausschreibungen.

Die Vergütung richtet sich nach der Schulart. Grundsätzlich werden alle Referendar*innen mit A13 vergütet (Brutto: 1.467,28 Euro). Im Lehramt für Gymnasien und Berufliche Schule gibt es A13 + Zulage (Brutto: 1.502,50 Euro). Die Abzüge sind wiederum individuell zu sehen (z. B. Kirchenzugehörigkeit, Lohnsteuerklasse, etc.).

Zudem gibt es eine Familienzulage für verheiratete Referendar*innen (141,07 Euro), für verheiratete mit Kind (261,75 Euro) und eine Kinderzulage (1. und 2. Kind: 120,68 Euro und jedes weitere Kind: 308,98 Euro). 

Eine Zulage von 20% kannst du außerdem erhalten, wenn du dich auf schulbezogene Stellen zum 01. April oder 01. Oktober bewirbst. Für diese Zulage ist es notwendig, dass du nicht frühzeitig auf dem Referendariat ausscheidest, nach dem Vorbereitungsdienst weitere drei Jahre an deiner Ausbildungsschule arbeitest und die für das Referendariat annimmst, die dir zugewiesen wird. 

Zudem ist der (Netto-)Verdienst abhängig von der Krankenversicherung. 

Für den Vorbereitungsdienst bewirbst du dich bei dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Dabei ist für die spätere garantierte Übernahme mit einer Endnote von mindestens 3,0, ob du dich für eine Stelle auf der Landesliste oder eine schulbezogene Stelle bewirbst. Wenn du Letzteres machst, gilt die Übernahmegarantie für deine Ausbildungsschule. Weitere Informationen dazu findest du unter www.lehrer-in-mv.de .

Kontakt
Paul Fietz
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik
AdresseLübecker Str. 265A
19059 Schwerin
Telefon: 0385 48527-14
Fax: 0385 48527-24
Mobil: +49 170 6391367
Kontakt
Alexandra Mühe
Referentin für Schule und Berufliche Bildung
AdresseLübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Telefon: +49 385 48527-13
Fax: +49 385 48527-24
Mobil: +49 1603757644
Kontakt
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle
AdresseLübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Andere: +49 385 485 27-27
Fax: +49 385 485 27-24