KiföG-Novelle und Landesrahmenvertrag: Mehr Engagement, bitte!
Inmitten der jüngsten Entwicklungen rund um das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) herrscht bei uns eine Mischung aus Freude und Ernüchterung. Die Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages vor zwei Wochen wurde von der Bildungsministerin als historischer Schritt gefeiert, doch nun die Vereinbarung stößt anscheinend auf Widerstand bei einigen Kommunen und Landkreisen sowie Trägern, die dem Vertrag nicht beitreten wollen.
„Vor dem Hintergrund der heutigen 2. Lesung zur Novelle des KiföG im Landtag appellieren wir an alle Beteiligten Akteur:innen, sich dem Landesrahmenvertrag anzuschließen! Ein einheitlicher Mindestpersonalschlüssel ist dringend notwendig und kann nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Wir sehen es als gemeinsame Verantwortung von allen Akteur:innen und dem Ministerium für Kindertagesförderung an, diesen Vertrag erfolgreich umzusetzen, nachdem man sich bewusst gegen eine gesetzlich verbindliche Regelung zum Mindestpersonalschlüssel entschieden hat“, sagt unsere GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner.
Apropos Novelle: Bei der Diskussion über die aktuelle Fortschreibung des KiföG haben wir als Gewerkschaft eine aktive Rolle gespielt. Wir sind erleichtert, dass eine weitere Aufweichung des Fachkräftegebots abgewendet werden konnte und dass Assistenzkräfte nun nur noch gemeinsam mit Fachkräften eingesetzt werden dürfen. Auch begrüßen wir die Möglichkeit, den Personalschlüssel unter bestimmten Kriterien zu erhöhen, und die Streichung der verpflichtenden Sprachstandserhebungen im Alter von 4 bis 5 Jahren, die im ersten Entwurf enthalten, jedoch durch das Ministerium inhaltlich und personell nicht ausgestaltet waren.
Allerdings bleiben einige Punkte unzureichend definiert. Insbesondere der Einsatz von Alltagshelfer:innen für nicht-pädagogische Tätigkeiten ist nicht klar festgelegt. Wir befürchten, dass dadurch unqualifizierte Beschäftigte für pädagogische Arbeiten herangezogen werden könnten. Ebenso fehlt die von unsgeforderte Berücksichtigung der Tarifabschlüsse in der Finanzierung auch außerhalb der prospektiven Verhandlungen, was bei beiden Seiten der Tarifpartnerschaft zu Unsicherheiten führen kann. Eine verbindliche Regelung ist hierfür dringend erforderlich. Besonders bedauerlich ist die weitere Anrechnung von Auszubildenden im 3. Lehrjahr auf den Personalschlüssel. Denn gerade in dieser Phase der Vorbereitung auf ihren Abschluss verdienen sie unsere volle Unterstützung und Wertschätzung und sollten nicht als „Personal“ eingerechnet werden.
„Insgesamt ist diese Novelle aus pädagogischer Sicht zu wenig vom Kind her gedacht. Das lässt sich u.a. auch daran ablesen, dass Kinder keinen eigenen Urlaubsanspruch haben. Spielen, Lernen, soziale Bindungen aufbauen - dies alles ist anstrengend für Kinder. Denn Kita ist mehr als nur Betreuung, damit die Eltern arbeiten gehen können. Wenn die Kita allerdings selbst keine Schließzeit hat, können sie im Prinzip das ganze Jahr hindurch die Einrichtung besuchen. Das ist aus pädagogischer Sicht - bis auf ganz wenige Ausnahmen - für Kinder eigentlich unzumutbar. Wir haben deshalb einen verbindlichen Urlaub für Kinder vorgeschlagen“, zeigt sich Annett Lindner enttäuscht. Die GEW MV wird auch sich auch weiterhin für diese und weitere Verbesserungen des KiföG einsetzen. Gerne könnt ihr unsere Stellungnahmen anfordern oder dazu mit uns ins Gespräch kommen.
Wir haben dazu heute auch eine Meldung an die Presse gesendet, die ihr hier nachlesen könnt.
19059 Schwerin
19059 Schwerin