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Besoldung verfassungswidrig!

GEW ruft verbeamtete Lehrkräfte zur sofortigen Antragsstellung auf amtsangemessene Alimentation auf

Diese Information ist für unsere Beamt:innen von großer Bedeutung. Euer Handeln ist noch in diesem Jahr erforderlich. Bitte lest euch diese Meldung gut durch und stellt einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation!

Beamt:innen erhielten von uns kürzlich diese Meldung, in der wir euch mitteilten, dass sich die DGB-Gewerkschaften, darunter natürlich auch wir als GEW MV, in einem über Monate andauernden Besoldungsdialog mit dem Finanzministerium auf eine Reform der Besoldungsstruktur geeinigt hatten. Dies war nötig geworden, weil mit der Erhöhung des Bürgergeldes zum Jahresbeginn das Abstandsgebot für die Beamtinnen und Beamten nicht mehr eingehalten werden konnte, insbesondere wenn es dabei um Familien mit Kindern ging. Ziel war außerdem die Steigerung der Attraktivität der Besoldung, da diese im Bundesvergleich hinter den anderen Bundesländern zurückliegt und unser Land auf diese Weise weniger wettbewerbsfähig ist. Die gute Nachricht war: Diese Ziele haben wir in intensiven Verhandlungen erreicht. 

Was ist vorgesehen:
Der Gesetzesentwurf enthält gemäß den Absprachen zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften die folgenden Maßnahmen:

➢ Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus.
➢ Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
➢ Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
➢ Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
➢ Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
➢ Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
➢ Der nächste Tarifabschluss soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Die schlechte Nachricht ist: Entgegen unserer Mitgliederinformation vom 11.12. 2023 sieht sich das Land nun anscheinend doch nicht mehr in der Lage, diesen Entwurf noch im Jahr 2023 zu beschließen und damit auch die Wirkung zum 1. Januar 2023 sicherzustellen. Näheres dazu erfahrt ihr in unserer aktuellen Pressemitteilung, die heute an die Medien versandt wurde.

Deshalb ist nun euer Handeln erforderlich!

Wir rufen euch deshalb DRINGEND auf, einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation noch in diesem Jahr zu stellen. Unsere Mitglieder erhalten entsprechende Musterschreiben noch heute per Mail zugestellt. Sollten diese Anträge abgelehnt werden, erhaltet ihr - bei Vorliegen aller formalen Voraussetzungen – Rechtsschutz von Seiten der GEW MV. Wir stellen uns hierzu auf eine Klagewelle ein, schließlich hatte das Finanzministerium die Verfassungswidrigkeit selbst erkannt. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass das Land die entstandenen Unsicherheiten doch noch abräumt und bis zum 19. Dezember den ursprünglichen Entwurf beschließt. Wir Gewerkschaften stehen für Gespräche bereit. 

Kontakt
Paul Fietz
Tarifreferent der GEW Mecklenburg-Vorpommern
Kontakt
Nico Leschinski
Landesvorsitzender
Adresse Lübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Web:  www.gew-mv.de
Telefon:  +49 385 485 27 -0
Fax:  +49 385 485 27 - 24
Mobil:  +49 151 465 69 546