Zum Inhalt springen

Besoldung verfassungswidrig – GEW ruft verbeamtete Lehrkräfte zur sofortigen Antragsstellung auf amtsangemessene Alimentation auf 

Über Monate hinweg haben die Gewerkschaften in einem Besoldungsdialog mit dem Land zu Verbesserungen für die Beamtenbesoldung gesprochen. Ende September hatte man einen gemeinsamen Kompromiss gefunden.  „Das war auch notwendig, denn die Besoldung für die Landesbeamt:innen ist verfassungswidrig, da nach der Anhebung des Bürgergeldes zum Jahresbeginn das Abstandsgebot nicht gewahrt blieb", erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Nico Leschinski. "Dass das so ist, weiß die Landesregierung seit einem Jahr. In monatelangen Verhandlungen mit dem Finanzministerium haben wir Gewerkschaften eine Einigung erreicht, die die Verfassungskonformität auch für die Lehrkräfte wiederherstellt.“ Vereinbart war eine Umsetzung noch in diesem Jahr. Dementsprechend haben die Gewerkschaften ihre Mitglieder informiert. 

In der Fragestunde der gestrigen Landtagssitzung erklärte der Finanzminister, dass es wegen weiterer verfassungsrechtlicher Fragen nicht sicher ist, ob die getroffene Vereinbarung wie ursprünglich geplant am 19. Dezember das Kabinett passieren kann.

Beamt:innen müssen jetzt schnell handeln!

Für Beamt:innen heißt das: Sie dürfen jetzt nicht warten, denn sollte bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf amtsangemessene Alimentation eingereicht werden, verfallen die Ansprüche der Beschäftigten. Die GEW stellt ihren Mitgliedern entsprechende Musterschreiben zur Verfügung. Sollten diese Anträge abgelehnt werden, erhalten sie bei Vorliegen aller formalen Voraussetzungen Rechtsschutz von Seiten der GEW MV. Die Bildungsgewerkschaft stellt sich auf eine Klagewelle ein, schließlich hatte das Finanzministerium die Verfassungswidrigkeit selbst erkannt.

Kontakt
Michaela Skott
freie Pressereferentin
Adresse Lübecker Str. 265a
19059 Schwerin
Mobil:  +49 172 902 323 8
Telefon:  +49 385 485 27 0
Fax:  +49 385 485 27 24