Zum Inhalt springen

Amtsangemessene Alimentation: Besoldungsstrukturgesetz wird im Dezember im Kabinett beschlossen

Seit Anfang des Jahres befinden sich die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften – unter Beteiligung der GEW – in Verhandlungen zur Fortentwicklung der Beamtenbesoldung in M-V.

Die Alimentation muss amtsangemessen sein. Die Umsetzung für MV-Beamt:innen kommt im Dezember. (Foto: Pixabay)

Ziel ist es, den Mindestabstand der Besoldung zu Grundsicherungsempfänger:innen zu gewährleisten (amtsangemessene Alimentation). Nach drei Gesprächsrunden wurde uns das neue Besoldungsstrukturgesetz im Entwurf vorgelegt. Nach fester Zusage der Landesregierung soll der Gesetzesentwurf am 19.12.2023 das Kabinett passieren. Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund haben daher vereinbart, dass individuelle Anträge auf amtsangemessene Alimentation durch die Mitglieder in diesem Jahr nicht notwendig sind. Wir stellen euch hierzu unsere aktuelle Mitgliederinformation zur Verfügung. Für Rückfragen steht euch unser Tarifreferent Paul Fietz zur Verfügung.

Kontakt
Paul Fietz
Tarifreferent der GEW Mecklenburg-Vorpommern