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Der örtliche Personalrat - ÖPR

Es ist keine ganz einfache Aufgabe, die der örtliche Personalrat hat. Oft geht es bei der Personalratsarbeit in der Schule nicht um formale Mitbestimmungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz, sondern um geschicktes Verhandeln.

So soll der Personalrat vertrauensvoll mit der Dienststelle (der Schulleitung) zusammenarbeiten und dabei für die Wahrung der Belange der in der Dienststelle Beschäftigten sorgen. Also zum Beispiel darauf achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Er soll Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen nehmen und soll durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken. Es gibt außerdem eine ganze Reihe von speziellen Mitbestimmungstatbeständen, die im Personalvertretungsgesetz beschrieben sind. Es geht dabei um Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen (wie z.B. Mehrarbeit, Fortbildung und Urlaub), bei sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie bei organisatorischen Maßnahmen. Wichtig ist auch die umfassende Beteiligung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird dem Personalrat ein Informationsrecht gewährt, dessen Umfang vom Personalvertretungsgesetz vorgegeben wird. Die Dienststelle hat den Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen und Tatsachen zur Kenntnis zu geben. Letztlich soll der Schulpersonalrat – was die mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte angeht – über die gleichen Informationen verfügen wie die Schulleitung.

Zwei weitere Bestimmungen des Gesetzes stärken den Schulpersonalrat ebenfalls:
Plant die Dienststelle Maßnahmen und unterlässt dabei die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats oder führt sie die Beteiligung nicht richtig durch, dann dürfen die geplanten Maßnahmen nicht vollzogen werden. Die Personalratsmitglieder dürfen außerdem in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden, auch nicht nach ihrem Ausscheiden aus dem Personalrat.

Schon diese noch unvollständige Beschreibung der Arbeit macht deutlich, dass gute Personalratsarbeit für die Beschäftigten in der Schule einige Anforderungen stellt. Am besten geht das mit professioneller Unterstützung durch die GEW.
Sie stärkt die Personalratsmitglieder, die in der GEW organisiert sind, zum Beispiel durch regelmäßige Schulungen. Die Grundlage für die Teilnahme an diesen Schulungen ergibt sich aus dem Personalvertretungsgesetz.
Es legt fest, dass Mitgliedern eines Personalrats für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die der Personalratsarbeit dienlich sind, die erforderliche Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge zu gewähren ist.

Starke Personalratsmitglieder gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft. Auch hier gilt: GEW wirkt. Kompetent. Kollegial. Kritisch.

Autorenkollektiv:
Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) zur Vorbereitung und Begleitung der Wahl der Personalräte und der Gleichstellungsbeauftragten: Angret Becker (Region Schwerin), Heike Kuhn (Region Rostock), Martin Jahrmärker (Region Neubrandenburg), Petra Schulz (Region Greifswald), Georg Dahlemann (LHPR), Cornelia Mannewitz (VB Hochschule und Forschung), Thomas Pohl (VB Angestellten- und Beamtenpolitik), Heinz Grämke (Geschäftstelle), Anke Burchardt (Gleichstellungsbeauftragte/Leitung der ZKG)

nützliche Links
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