Verjährung droht!
Überleitungsverfahren Grundschullehrkräfte
In diesem und letztem Jahr hatten wir Euch mehrfach direkt, über unsere Mitgliederzeitung, die Webseite und über die Vertrauensleute darüber informiert, welche Schritte für eine Geltendmachung Eurer Ansprüche aus der Überleitung von E11 in die E13 nötig sind.
Die interne Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen zur Klageerhebung war der 15.10.2023. Solltet Ihr uns diese noch nicht vollständig zugesandt haben, müssen wir Euch nun bitten, die Klage fristwahrend bis zum 31.12.2023 selbst beim für euch örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und uns die vollständigen Unterlagen nachträglich, inkl. Eingangsbestätigung des Arbeitsgerichtes nebst dortigem Aktenzeichen, einzureichen. Ansonsten können wir aufgrund der greifenden Verjährung zum Jahresende nur noch Ansprüche ab dem 01.01.2021 geltend machen.
Sollten in diesem Zusammenhang private Anwaltskosten entstehen, erfolgt keine Kostenübernahme.
Weitere Informationen findet ihr hier.