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Geltendmachung aus Überleitung der Grundschullehrkräfte

Wichtige Information: Verjährung droht!

Änderung der Eingruppierung nach Inkrafttreten des geänderten Landesbesoldungsgesetzes M-V zum 01.08.2020; Stufenzuordnung nach Neueingruppierung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im März haben wir Sie über die drohende Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche aus der Überleitung der Grundschullehrkräfte ab 01.08.2020 informiert. Mit Schluss dieses Jahres, also mit Ablauf des 31.12.2023, ist eine Geltendmachung nicht mehr möglich.


Vor diesem Hintergrund möchten wir diejenigen, die diese Ansprüche noch nicht geltend gemacht haben, darum bitten, dieses möglichst noch in diesem Sommer zu tun. Ein entsprechendes Musterschreiben fügen wir nochmals bei. Dies können Sie verwenden und auf Ihren persönlichen Fall angleichen oder schlicht als Orientierung für ein eigenes Schreiben nutzen. Wichtig ist nur, dass Sie es tun! Und das möglichst noch im Sommer.


Sobald Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben, sammeln Sie bitte die entsprechenden Unterlagen und lassen uns diese möglichst gebündelt zukommen. Dies betrifft insbesondere:

1. Geltendmachungsschreiben,
2. Eingangsbestätigung des Staatlichen Schulamtes über den Antrag zu 1.,
3. Bescheid des Staatlichen Schulamtes auf den Antrag zu 1.,
4. Arbeitsvertrag mit der Eingruppierung vor dem 01.08.2020 (z.B. E 11 TV-L),
5. Änderungsvertrag mit der Eingruppierung ab dem 01.08.2020,
6. Unterlagen, die die Stufenzuordnung erkennen lassen
a. die Entgeltbescheinigung für August 2020 (bzw. eine später ausgestellte Entgeltbescheinigung, die der Neueingruppierung entsprechende „Nachberechnung“ ausweist),
b. die Entgeltbescheinigung für den Monat, ab dem die zuletzt erreichte Stufe (also in der „alten“ Eingruppierung) erstmals gezahlt wurde,
7. Hinweise zu etwaigen Besonderheiten, z.B. in Bezug auf einen Sachverhalt, der zu einer Verzögerung in Bezug auf den planmäßigen Stufenaufstieg in der „alten Eingruppierung mit sich gebracht hätte (z.B. Elternzeit, Sonderurlaub oder befristete Rente),
8. ggf. weiterer, in dieser Angelegenheit geführter, einschlägiger Schriftverkehr sowie
9. Ihren ausgefüllten Rechtsschutzantrag und den Fragebogen Arbeitsrecht.

Die Unterlagen können Sie uns postalisch an unsere Hausadresse senden; gerne aber auch per E-Mail an simone.spriewald@gew-mv.de . Beim Versand per E-Mail achten Sie bitte darauf, dass ausschließlich Dateien im pdf-Format an uns übersandt werden. Word-, Excel- oder jpg-Dateien dürfen wir aus Datensicherheitsgründen nicht öffnen, da sich in diesen völlig unbeabsichtigt und unbemerkt Schadsoftware befinden könnte. Wir entschuldigen uns an dieser Stelle, dass dieses Schreiben erneut an alle GEW-Mitglieder geht, die Grundschullehrkräfte sind. Dies ist nicht nur technisch, sondern auch in Anbetracht der anstehenden Aufgaben und der Sommerphase einfacher.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden wir dann schnellstmöglich die DGB Rechtsschutz GmbH Stralsund mit der Vertretung beauftragen und Ihnen eine Kopie unserer Rechtsschutzzusage übersenden. Wir arbeiten eng mit den Kolleg*innen der DGB Rechtsschutz zusammen. Um diesen die Möglichkeit einzuräumen, die weiteren (in Viel-zahl zu erwartenden) Klagen geordnet und fristgerecht auf den Weg zu bringen, müssen die Unterlagen bis spätestens zum Ende der diesjährigen Herbstferien bei uns vor-liegen. Danach kann eine rechtzeitige Klageerhebung nicht mehr garantiert werden. Gegebenenfalls müssten Sie dann selbst tätig werden und fristwahrend Klage erheben.
Für Rückfragen zu diesen oder anderen Themen steht Ihnen in dieser Sommerferienzeit Frau Simone Spriewald noch bis zum 28.07.2023 unter simone.spriewald@gew-mv.de oder 0385/4852716 und Frau Madeleine Woyke wieder ab dem 07.08.2023 unter madel-eine.woyke@gew-mv.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Euer GEW-Rechtsschutz-Team

4 Anlagen:
- Geltendmachungsmuster
- Rechtsschutzantrag
- Rechtsschutzrichtlinien
- Fragebogen Arbeitsrecht
P.S.: Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu ermöglichen, fügen wir vorsorglich für alle Be-troffenen die für den Fall der gewünschten Klageerhebung erforderlichen Rechtsschutzunterla-gen bei.

Kontakt
Simone Spriewald
Rechtsschutz
Adresse Lübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Web:  www.gew-mv.de
Telefon:  0385/485 27 - 16
Fax:  0385/48527 - 24