Rechtschutz
Voraussetzung für eine Rechtsberatung ist die Mitgliedschaft in der GEW sowie die Zahlung des satzungsgemäßen Beitrags.
Wer erhält Rechtsschutz?
Rechtsschutz erhalten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst genauso wie die Beschäftigten in privaten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Dies gilt für Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Lehrkräfte, Beschäftigte im Auslandsschuldienst, im Sozial- und Erziehungsdienst, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Trägern der Weiterbildung. Der Rechtsschutz kann auch für Studentinnen und Studenten wichtig werden, ebenso wie für Mitglieder der GEW, die arbeitslos sind, sowie für Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner.
In welchen Fällen gibt es Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz der GEW wird für beamten- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten gewährt, sofern diese durch die berufliche Tätigkeit veranlasst wurden.
Welchen Umfang hat der Rechtsschutz?
Ist der Rechtsschutz einmal für einen Verfahrensabschnitt gewährt, so umfasst er die Beratung und Vertretung durch die GEW. Erfolgt die Vertretung anderweitig (DGB, Rechtsanwalt), so übernimmt die GEW die Kosten der Vertretung und die Gerichtskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren. Dies gilt auch für notwendig werdende weitere Instanzen bzw. Verfahrensabschnitte.
Was kostet der Rechtsschutz?
Für den Rechtsschutz erhebt die GEW keine gesonderten "Versicherungs"- Beiträge. Die vielen Millionen Euro, die die GEW jährlich für den Rechtsschutz aufwendet, werden aus den allgemeinen Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Wird der Rechtsschutz unbegrenzt gewährt?
Rechtsschutz kann nur geleistet werden, wenn der Fall eine gewisse Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Einzelheiten für die Gewährung von Rechtsschutz sind in den Richtlinien für den Rechtsschutz geregelt.