Zum Inhalt springen

Praktika für Seiteneinsteiger - Ansatz konsequent zu Ende denken  

In einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben an die Schulleitungen weist das Bildungsministerium auf die Möglichkeit eines "Schnupperpraktikums für Personen, die Lehrkraft im Seiteneinstieg werden möchten" hin. Die Interessierten sollen darüber "einen Einblick und eine Vorstellung von der Arbeit" erhalten und dafür möglichst viele Aufgaben kennenlernen und Stationen absolvieren.

Quelle: Pixabay

Ein alleiniger Unterricht oder eine Vertretung ist nicht erlaubt. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Nico Leschinski, sagt: "Prinzipiell sind Praktika nichts Neues, aber wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bildungsministerium diese Möglichkeit in Erinnerung ruft. Damit ein Praktikum tatsächlich einen umfassenden und sinnstiftenden Einblick in den Beruf vermittelt, braucht es allerdings immer auch eine adäquate Betreuung der Praktikant:innen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein entsprechende Entlastung der betreuenden Kolleg:innen. Darüber hinaus müssen dringend die Fragen des Kinderschutzes und des Datenschutzes geklärt werden. Der Einsatz einer jeden Person in einer Bildungseinrichtung, auch wenn er nicht unbeaufsichtigt erfolgen soll, muss mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Datenschutzeinweisung beginnen!" 

Kontakt
Michaela Skott
freie Pressereferentin
Adresse Lübecker Str. 265a
19059 Schwerin
Mobil:  +49 172 902 323 8
Telefon:  +49 385 485 27 0
Fax:  +49 385 485 27 24