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KiföG-Novelle: Keine weitere Aufweichung des Fachkräftegebots - Tarifverträge bei Verhandlungen berücksichtigen!

Nach nur kurzer Zeit der Freude setzt bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) Ernüchterung ein. Öffentlichkeitswirksam hatte die Ministerin für Kindertagesförderung vor kurzem die Unterzeichnung eines Landesrahmenvertrages zwischen den Spitzenverbänden der Leistungsträger und Leistungserbringer in der Kindertagesförderung begleitet und diese Vereinbarung als historisch bezeichnet. "Mit diesem Landesrahmenvertrag wird erstmals ein Mindestpersonalschlüssel eingeführt. Das haben wir begrüßt. Jedoch haben wir nun erfahren müssen, dass bei den Kommunen und Landkreisen sowie bei den Trägern gar keine Einigkeit darüber herrscht, diesem Landesrahmenvertrag auch beizutreten", erklärt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner. 

Vor dem Hintergrund der heutigen 2. Lesung zur Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes im Landtag fordert die GEW MV deshalb alle Beteiligten auf, diesem Landesrahmenvertrag beizutreten: "Wir brauchen den landesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel - und wir brauchen ihn jetzt. Da er nicht mit dieser Novelle als verbindliche gesetzliche Regelung kommt, sehen wir alle beteiligten Akteur:innen und das Ministerium für Kindestagesförderung in der Pflicht, den Landesrahmenvertrag auch wirklich zu einem Erfolg werden zu lassen."

Zur heutigen Beratung der KiföG-Novelle hebt die Gewerkschafterin hervor: "Wir haben uns an der Entwicklung dieser Novelle intensiv beteiligt. Wir sind froh, dass wir eine weitere Aufweichung des Fachkräftegebots verhindern konnten und auch, dass Assistenzkräfte nunmehr nur gemeinsam mit einer Fachkraft eingesetzt werden dürfen. Sehr zufrieden sind wir damit, dass der Personalschlüssel künftig bei bestimmten Kriterien, wie etwa speziellen sozial-räumlichen Voraussetzungen, erhöht werden kann. Auch die verbindlichen Sprachstandserhebungen per Test, im Alter von 4 bis 5 Jahren, die noch im ersten Entwurf enthalten, jedoch durch das Ministerium nicht inhaltlich und personell untersetzt waren, sind aus dem jetzigen Entwurf gestrichen. Nicht ausreichend definiert ist aus unserer Sicht hingegen der Einsatz der Alltagshelfer:innen für sogenannte nicht-pädagogische Tätigkeiten. Welche das sein sollen, darauf gibt der Gesetzentwurf keine Antwort. Wir befürchten, dass dadurch nicht ausreichend qualifizierte Beschäftigte letztlich zu pädagogischen Arbeiten herangezogen werden." Außerdem fehlt in dieser Novelle die Berücksichtigung der Tarifabschlüsse. Die GEW MV hatte darauf hingewiesen, dass durch die prospektiven Verhandlungen oftmals die Umsetzung von Tarifabschlüssen, an denen das Land eigentlich interessiert sein sollte, nicht möglich ist. "Hierzu brauchen wir zeitnah eine verbindliche Regelung, die alle Jugendämter gleichermaßen umsetzen müssen", sagt Annett Lindner. Unzufrieden ist die GEW MV auch mit der weiteren Anrechnung der ENZ-Auszubildenden im 3. Lehrjahr. "Ausgerechnet in der Zeit, in der sich die jungen Kolleg:innen auf ihre Abschluss vorbereiten, werden sie zumindest anteilig auf den Personalschlüssel angerechnet. Das zeugt aus unserer Sicht von einer geringen Wertschätzung", erklärt Annett Lindner. Und noch einen Punkt hebt sie hervor: "Insgesamt ist diese Novelle aus pädagogischer Sicht zu wenig vom Kind her gedacht. Das lässt sich u.a. auch daran ablesen, dass Kinder keinen eigenen Urlaubsanspruch haben. Spielen, Lernen, soziale Bindungen aufbauen - dies alles ist anstrengend für Kinder. Denn Kita ist mehr als nur Betreuung, damit die Eltern arbeiten gehen können. Wenn die Kita allerdings selbst keine Schließzeit hat, können sie im Prinzip das ganze Jahr hindurch die Einrichtung besuchen. Das ist aus pädagogischer Sicht - bis auf ganz wenige Ausnahmen - für Kinder eigentlich unzumutbar. Wir haben deshalb einen verbindlichen Urlaub für Kinder vorgeschlagen."

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