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Öffnungen: systematische Testungen erhöhen Sicherheit der Beschäftigten

Zu den Veröffentlichungen des neuen MV-Plans am heutigen Abend äußern sich die Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern, Annett Lindner und Maik Walm "Die Planungen zur Öffnung der Kindertagesstätten und der Schulen sind sehr umfang- und detailreich. Wir freuen uns, dass das Land nach einer geänderten Gefahreneinschätzung jetzt den Schritt geht, allen Kindern den Zugang zu ihren Einrichtungen schon in der kommenden Zeit zu ermöglichen. 

Symbolfoto/GEW

Wir werden den Plan nun prüfen und uns in den kommenden Tagen detailliert dazu äußern. Klar ist für die GEW, dass der Gesundheitsschutz aller Beteiligten im Vordergrund stehen muss. Vor allem die Risikogruppen und Beschäftigte mit Angehörigen aus Risikogruppen dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Aus unserer Sicht muss diese Öffnung nun mit systematischen Testungen, unabhängig von Symptomen, zumindest der Beschäftigten, besser noch auch der Kinder und Jugendlichen einhergehen. Alle Bildungseinrichtungen sollten auf Anfrage sowohl einfache MNS-Masken als auch ein Kontingent FFP2-Masken (insbesondere für freiwillige Tätige aus den Risikogruppen) über die zentrale Steuerung aus dem Land erhalten. Das Tragen dieser Masken soll den Beschäftigten freigestellt sein, die zwischen Eigenschutz und pädagogischem Umgang darüber abwägen dürfen. Vor allem Einrichtungen wie Kitas und Einrichtungen der Jugendhilfe sollten nach einheitlichen, landesweit gleich geltenden Pandemieplänen im Infektionsfall handeln. Kommt es zu festgestellten Infektionen sind alle Kontakte großzügig zu testen und nicht auf das Auftreten von Symptomen zu warten. Dies gebietet die Verantwortung gegenüber den Beschäftigten aber auch ihren Familien. Für alle weiteren Schritte, auch mit Blick auf den angestrebten Regelbetrieb in den Kitas und Horten und den Schuljahresbeginn an den Schulen fordern wir das Land auf, die Interessenvertretungen besser mit einzubinden, für den Schulbereich mindestens den Landesschulbeirat. 

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