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Chance verpasst! Landesregierung verzichtet auf Verbesserungen der Qualität in Kitas

Der Sozialausschuss tagte heute zur Novellierung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KiFöG). Die wurde notwendig, um der geplanten Elternentlastung eine gesetzliche Grundlage zu geben. Bereits mehrfach hat sich die Gewerkschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) dazu kritisch geäußert.

„Chance verpasst! Wir sind enttäuscht darüber, dass sich der Sozialausschuss über die einhellige Kritik der Expertinnen und Experten zur mangelnden Qualität in den Kindertageseinrichtungen hinweg gesetzt hat“, sagt Annett Lindner, Landesvorsitzende der GEW M-V. „Sowohl die Gewerkschaften als auch die freien Träger haben gefordert, dass mit dieser KiFöG-Novelle auch die Einführung eines landesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssels hätte einher gehen müssen. Denn: Gebührenfreiheit allein verbessert nicht die pädagogischen Bedingungen“, so die Gewerkschafterin weiter. Und diese Verbesserung wäre dringend angezeigt. Krankheit, Urlaub, Pflege von kranken Kindern oder Angehörigen – jeder Ausfall einer Erzieher*in bringt die Kitas im Land in eine schwierige Situation. Schlimmer noch: Oft decken die Personalschlüssel, die bisher individuell durch die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt werden, nicht einmal die 50 Stunden wöchentlicher Betreuung in den Kitas hinreichend ab. „Die Festlegung eines einheitlichen Schlüssels ist in anderen Bundesländern durchaus üblich. Nur dann ist eine Finanzierung von ausreichend Personal für alle Einrichtungen gleichermaßen gesichert und nicht mehr von der Finanzsituation der betreffenden Landkreise oder kreisfreien Städte abhängig“, erklärt Sozialreferent Erik von Malottki. Am 12. Dezember soll der Gesetzentwurf im Landtag abgestimmt werden. Die GEW M-V prüft nun, wie sie weiter vorgehen will. Eines ist klar: Nachlassen will die Bildungsgewerkschaft in dieser Sache nicht. 
 

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