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Demokratie:

Abschaltung des Petzportals war richtig!

Heute findet vor dem Verwaltungsgericht Schwerin eine Verhandlung zur Rechtmäßigkeit der Abschaltung des AfD-Petzportals im Land statt. Die Website wurde im Sommer 2019 aufgesetzt. Dort wurden Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Lehrkräfte "zu melden", die sich im Unterricht "politisch äußern". Der Datenschutzbeauftragte des Landes hatte nach einer Prüfung die Abschaltung des Portals veranlasst.

Symbolfoto/GEW

Die GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Maik Walm stärken dieser Entscheidung auch heute noch den Rücken: "Unsere Lehrkräfte orientieren sich an Artikel 2 des Schulgesetzes. Unsere Schulen sind nicht neutral, sondern Orte der Demokratie.", erklären sie. Darin steht "Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen." Die beiden Vorsitzenden ergänzen: "Dass die AfD Probleme mit unseren zentralen Werten, wie Toleranz und Geschlechtergerechtigkeit hat, ist nun wahrlich keine Neuigkeit. Gegen Lehrkräfte zu hetzen und zu Denunziation aufzurufen, entspricht dem politischen Gebaren einer Partei, die in Teilen nachweislich rechtsextrem ist und zuletzt sogar half, dass politische Extremisten sich Zugang zum Bundestag verschafften. Damit erübrigt sich im Prinzip jede weitere Diskussion. Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht der Entscheidung des Datenschutzbeauftragten folgen kann." 

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