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Klage:

Neues KiFöG begünstigt bessere Bezahlung für Erzieher:innen - Land muss noch Mindestpersonalschlüssel ausfinanzieren

Gestern hat der Kreistag Vorpommern-Greifswald eine Klage gegen das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit beschlossen. Die Klage richtet sich dabei insbesondere gegen den neuen Finanzierungsmechanismus, der eine feste, landesweit einheitliche Gemeindepauschale und eine prozentuale Beteiligung des Landes und der Landkreise bzw. kreisfreien Städte regelt.

Symbolfoto/GEW

Hierzu erklärt die GEW Landesvorsitzende Annett Lindner: „Der Finanzierungsmechanismus des neuen KiFöG stellt einen entscheidenden  Fortschritt gegenüber dem alten KiFöG vor dem 01.01.2020 dar. Durch das neue KiFöG beteiligen sich erstmals Land und Landkreise an den Kostensteigerungen, während früher Eltern und Gemeinden die vollen Mehrkosten jeder Verbesserung des Lohnniveaus zu tragen hatten. In unserer praktischen Arbeit erleben wir seither eine deutliche Verbesserung der Tarifbindung und damit zusammenhängende Entgeltsteigerungen für Erzieherinnen und Erzieher. Der alte Finanzierungsmechanismus hingegen begünstige die flächendeckende Privatisierung der Kindertagesstätten und sorgte dafür, dass Niedriglöhne für viele Erzieherinnen und Erzieher zur Regel gehörten. Vielmehr sieht die Gewerkschaft die Landesregierung an anderer Stelle in der Pflicht: Das Land muss einen landesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel ausfinanzieren, der eine auskömmliche Personalausstattung in den Einrichtungen ermöglicht.