Zum Inhalt springen

Pandemie:

Mehr Schutz und Absicherung für den Bildungsbereich!

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) steigt die Zahl der Infektionen in Kitas und Schulen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) fordert daher jetzt dringend Erzieher:innen und Lehrkräften FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen und zumindest die Räume mit mobilen Luftfilteranlagen auszustatten, die nicht mechanisch gelüftet werden können. Die bereits von verschiedenen Seiten ins Gespräch gebrachte Verlängerung der Weihnachtsferien um eine Woche hält die Gewerkschaft für nicht umsetzbar:

Symbolfoto/GEW

 "Die Idee dahinter ist, eine Woche von den Winterferien zu verschieben. Das sollte man den Lehrkräften, die jede Erholungspause brauchen genauso wenig zumuten wie den Familien und ihrer Urlaubsplanung", erklärt der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm die Position der GEW M-V.  "Außerdem wäre diese Verschiebung auch für die Berufsschüler:innen unzumutbar, die nur eine Woche Winterferien haben und dann vollständig leer ausgehen." Vielmehr schlägt die Bildungsgewerkschaft eine ausgewogene Lösung vor: "Die Ferien sollten um drei Tage verlängert werden, damit erreichen wir fünf Tage Abstand zum Neujahr. Die Schulen könnten diese drei Tage bspw. zur Weiterbildung und Organisation im Homeoffice nutzen und Schüler:innen ggf. Projektaufgaben bearbeiten, sodass keine Ferien aufgewendet werden müssten." Auch für die Kitas und Horte macht die GEW M-V sich an dieser Stelle stark. Zuletzt hatte die Gewerkschaft kritisiert, dass sich bundesweit der Fokus fast nur auf die Schulen richtet: "Hier sollte das Land die dringende Empfehlung an die Eltern geben, die Kinder nach Möglichkeit drei weitere Tage zu Hause zu behalten und dazu auch deutlich an die Unternehmen adressieren", sagt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner. Abschließend fordern die GEW-Vorsitzenden erneut: „In Schulen und Kitas treffen Pädagog:innen beständig auf zahlreiche Haushalte und haben damit ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Eine Corona-Infektion muss deshalb immer dann als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit behandelt werden, wenn nicht eindeutig eine Infektionsquelle außerhalb der jeweiligen Einrichtung zuzuordnen ist."