Kommt das Aus für den Blumenstrauß? GEW MV fordert Korrekturen bei Neufassung der Korruptionsrichtlinie
Das Land plant eine Neufassung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie und hat in diesem Zusammenhang auch den DGB um eine Stellungnahme gebeten. Betroffen von der neuen Regelung wären auch alle Pädagog*innen im Landesdienst.
Sie dürften bei strikter Umsetzung der Richtlinie nicht einmal mehr einen Blumenstrauß annehmen, ohne sich angreifbar zu machen. Dazu erklärt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner: "Bildung lebt von Beziehung. Einen persönlichen Dank auszudrücken, sollte nicht mit einem Bestechungsversuch gleichgesetzt werden, der sowohl die Schenkenden als auch die Lehrkraft in den Verdacht der Vorteilsnahme rückt. Wir fordern, dass das Bildungsministerium ermächtigt wird, für den Bildungsbereich weitergehende, nachvollziehbare Regelungen, bspw. über eine Rahmendienstvereinbarung, aufzustellen." Sollte das Land von einer Sonderregelung für den Schulbereich absehen, würden kleine Präsente zum Schuljahresende oder als Dank für ein besonderes Engagement, bspw. während einer Klassenfahrt, in Zukunft der Vergangenheit angehören. Bei der Korruptionsrichtlinie (KoRL M-V) handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift, für die das Innenministerium federführend ist.
19059 Schwerin