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GEW M-V: Wir benötigen verantwortungsvolle Entscheidungen für technisch und rechtlich sichere gute Schulen in M-V

Am 30. April hat das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz Informationen zum Inkrafttreten der Schuldatenschutzverordnung herausgegeben. Darin heißt es, dass diese aktuellen Hinweise vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für die Rechtssicherheit der Lehrkräfte sorgen sollen.

Symbolfoto/GEW

„Wir begrüßen das Schreiben, da es diese Situation deutlich als Ausnahmesituation kennzeichnet und damit den Weg für einen besseren Umgang anbahnt. Rechtssicherheit schafft es aber noch nicht im notwendigen Maße“, erklärt der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm. Die Gewerkschaft hatte die neue Schuldatenschutzverordnung kritisiert, weil das Risiko auch für leichte bis mittlere fahrlässige Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung bei den Lehrkräften selbst verbleibt. „An dieser Einschätzung hat sich auch nach diesen Hinweisen leider nichts geändert“, sagt der Gewerkschafter. Gut sei, dass die aktuelle Situation nun generell als Ausnahme nach der Schuldatenschutzverordnung benannt ist. "Dennoch brauchen wir jetzt dringend die von uns geforderte Haftungsfreistellung für die Lehrkräfte!" Echte Rechtssicherheit, darauf wies die Gewerkschaft schon in den vergangenen Jahren mehrfach hin, wird erst dann erreicht, wenn alle Lehrkräfte die technische Ausstattung von den Schulen erhalten. "Nach wie vor schieben sich Land und Kommunen die Verantwortung für die digitale Ausstattung der Lehrkräfte zu. Nicht erst seit Corona, nun aber umso drängender, benötigen wir weitsichtige und verantwortungsvolle Entscheidungen, die technisch und rechtlich gute Schule in M-V jederzeit ermöglichen", sagt Maik Walm. Ein praktischer erster Schritt (und von den Kosten überschaubar) könnte sein, dass alle Schulen ihren Lehrkräften verschlüsselte, mobile Datenträger zur Speicherung sensibler Daten zur Verfügung stellen. Außerdem sollte das Land spätestens im Sommer Weiterbildungsmöglichkeiten rund um die praktische Umsetzung der Schuldatenschutzverordnung anbieten.  Die GEW M-V empfiehlt ihren Mitgliedern, den Schulen die Nutzung privater Endgeräte sowie die damit verbundenen Probleme bei der Einhaltung der Schuldatenschutzverordnung schriftlich anzuzeigen und stellt dafür ein Musterschreiben zur Verfügung.

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