Zum Inhalt springen

Vierte Welle:

Was in Schulen jetzt passieren muss – GEW MV veröffentlicht 5 Forderungen an die Landesregierung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) äußert sich angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie in großer Sorge: „Wenn wir verstehen wollen, was uns auch hier im Land in den kommenden Wochen erwarten kann, dann müssen wir jetzt in den Süden schauen. In Sachsen wird bereits laut über einen Lockdown gesprochen. Das Land muss jetzt mit aller Konsequenz versuchen, das Ruder herumzureißen!“, erklären die beiden GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Maik Walm. Auch in den Kitas und Schulen des Landes nehmen die Infektionszahlen dramatisch zu. „Es wird noch stärker als jetzt schon dazu kommen, dass vielfach Schülerinnen und Schüler in Quarantäne gehen und/oder erkranken. Nicht in allen Schulen im Land sind Masken und Tests ausreichend vorhanden, um flexibel auf die Änderung der Infektionslage zu reagieren. Auch die Testung von Geimpften muss möglich sein. An den Schulen herrscht Alarmstufe rot.“ Die Bildungsgewerkschaft stellt deshalb einen Forderungskatalog auf, um flächendeckende Schulschließungen zu vermeiden und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und aller Beschäftigten zu schützen:

Solidarität mit Kindern und Jugendlichen!

Die Gesellschaft muss jetzt durch ihr Verhalten dafür Sorge tragen, dass keine großen Infektionswellen durch die Bildungseinrichtungen rollen. Die GEW MV ruft alle Erwachsenen dazu auf, sich an die AHA-Regeln zu halten, die Einhaltung von 3-G oder 2-G (plus) muss konsequent angewendet und kontrolliert werden. Großveranstaltungen – vor allem in Innenräumen – müssen bei nicht ausreichender Sicherheit gemieden werden.

 

Vorfahrt für Bildung!

Die GEW MV fordert das Land auf, zusätzliche finanzielle Mittel in erheblichem Maße aus dem Corona-Schutzfonds für die Schulen zur Verfügung zu stellen. Die Mehrarbeit der Beschäftigten muss erfasst und abgegolten werden. Es muss schnellstmöglich priorisiert werden, auf welche Rahmenplaninhalte kurzfristig verzichtet werden kann und muss. Für die Prüfungsvorbereitung müssen zuverlässige Informationen herausgegeben werden. Die Pädagog*innen müssen jetzt durch zusätzliche Stundenzuweisungen mittels eines Corona-Faktors in die Lage versetzt werden, die Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Voraussetzungen gut durch die Zeit der Pandemie zu begleiten und zu Lernerfolg zu führen.


Impfen schützt!
Aufklären, aufklären, aufklären! Impfungen für alle, für die ein Impfstoff zugelassen ist, bewerben und ermöglichen: Pädagog*innen sowie Schülerinnen und Schüler brauchen niederschwellige, gut erreichbare Angebote. Impfungen müssen für alle über Impfzentren und Impfteams ermöglicht werden. Insbesondere das Netz an niedergelassenen Pädiater*innen ist landesweit nicht dicht genug, um eine zügige Impfung für alle Kinder und Jugendlichen, die dies wollen zu ermöglichen. Alle Pädagog*innen in Kitas und Schulen, die bereits eine mehr als sechs Monate zurückliegende Impfung haben, müssen für die Drittimpfung priorisiert werden.

 

Hygieneregeln in Schulen!

Schulen müssen sichere Orte sein. Die meisten Einrichtungen ermöglichen keinen ausreichenden Abstand. Deshalb braucht es in jedem Klassenraum CO2-Ampeln für ein effizientes Lüftungsmanagement. Luftfiltergeräte sollten flächendeckend in den Schulen in besonders frequentierten oder kleinen Räumen eingesetzt werden. Dafür sollte das Land jetzt kurzfristig die Beschaffung und Verteilung von mind. 2.000 Geräten übernehmen. Das Tragen von Masken gehört, bei allen pädagogischen Bedenken, zu den notwendigen Übeln innerhalb dieser Pandemie. Auch die Trennung von Kohorten muss weiter umgesetzt werden.

 

Teststrategie ausweiten!

Testen muss verpflichtend sein und die Einhaltung der Teststrategie muss kontrolliert werden. Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in den Schulen sollten 3 x wöchentlich getestet werden (Montag – Mittwoch – Freitag), um gerade für die Kinder und Jugendliche einen engmaschigeren Schutz zu erreichen. Personen, gleich welchen Alters, mit Krankheitssymptomen erhalten ein Schulbetretungsverbot. Vor einer Rückkehr in die Schule muss ein negatives Testergebnis (kein Selbsttest!) vorgelegt werden. Außerdem ist wichtig, dass die Schulen genügend Masken und Tests zur Verfügung haben, um schnell auf geänderte Infektionslagen reagieren zu können.

 

Kontakt
Michaela Skott
freie Pressereferentin
Adresse Lübecker Str. 265a
19059 Schwerin
Mobil:  +49 172 902 323 8
Telefon:  +49 385 485 27 0
Fax:  +49 385 485 27 24