Die Beteiligung am Arbeitskampf ist ein Grundrecht, dass durch das Grundgesetz garantiert ist. Niemand darf wegen einer Beteiligung am Streik arbeitsrechtlich negative Konsequenzen erfahren. Dies gilt natürlich auch für befristet beschäftigte Lehrkräfte und Seiteneinsteiger*innen.
Warum sollten Seiteneinsteiger*innen und befristet beschäftigte Lehrkräfte sich am Streik beteiligen?
Auch Seiteneinstieger*innen und befristet beschäftigte Lehrkräfte profitieren von der geforderten Lohnerhöhung. Für alle in Schule Beschäftigten gilt, dass eine hohe Streikmobilisierung der GEW hilft, mehr Druck für eine gute Bildungspolitik im Land zu machen.
Was kann ich als Seiteneinsteiger oder befristet beschäftigte Lehrkraft tun, um am Streik teilzunehmen?
Niemand muss der Schulleitung eine Teilnahme am Streik ankündigen. Bei einem guten Verhältnis ist dies aber sinnvoll. Viele Schulleiter*innen sind selbst Tarifbeschäftigte und stehen dem Streikanliegen positiv gegenüber. Melde dich einfach bei der GEW-Vertrauensperson in deiner Schule und/oder schreibe dich bis zum 22. Februar in die Busliste ein, die in der Schule aushängt!
Hier geht es zum Streikaufruf!