Zum Inhalt springen

Neuregelung zur Rahmendienstvereinbarung:

Rahmendienstvereinbarung zum Versetzungs- und Abordnungsverfahren löst Rahmendienstvereinbarung zum Personalausgleich ab

Rahmendienstvereinbarung zum Versetzungs- und Abordnungsverfahren löst Rahmendienstvereinbarung zum Personalausgleich ab

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 25.09.2023 hat der Lehrerhauptpersonalrat die Rahmendienstvereinbarung zum Versetzungs- und Abordnungsverfahren unterzeichnet. Damit gelten ab sofort neue Regelungen für alle Beschäftigten im Hinblick auf Versetzungen und Abordnungen. Insbesondere bedeutet dies für bereits im Schuldienst unbefristet beschäftigte
Lehrkräfte, dass diese am Einstellungsverfahren nicht mehr teilnehmen können. Die Vereinbarung regelt nunmehr das Versetzungsverfahren auf eigenen Antrag bzw.
das Verfahren für dienstliche Versetzungen und Abordnungen. Dabei sind für alle Verfahren sowohl schulamtsinterne als auch schulamtsübergreifende Maßnahmen geregelt. Die Antragstellung von Beschäftigten muss nach den jetzt geltenden Regelungen bereits bis zum 31.10. eines Jahres über den Dienstweg, d.h. über die Schulleiterin/den Schulleiter erfolgen, um am Versetzungsverfahren teilnehmen zu können. Die Rahmendienstvereinbarung ist an alle Schulen bereits am 29.09.2023 über das Rundschreiben des Bildungsministeriums an die Schulleiterinnen und Schulleiter versendet worden.

Darüber hinaus finden Sie die Rahmendienstvereinbarung mit allen Anlagen auf der Homepage des Lehrerhauptpersonalrates.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Kerstin Morawetz
Vorsitzende des Lehrerhauptpersonalrates