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Vorsicht Drahteseltäuscherei

Infos zum Jobrad in MV

Mit der Tarifabschluss TV-L 2023 besteht künftig auch für die Tarifbeschäftigten in M-V die Möglichkeit, über die Umwandlung von Entgelt ein Dienstfahrrad zu leasen – das Jobradleasing. Hier erfahrt ihr alles zur Umsetzung in M-V.

Fahrradfahren liegt nicht nur im Trend, sondern hält auch gesund und schont die Umwelt. Beschäftigte der Kommunen im TVöD VKA können schon seit 2021 einen Teil ihres monatlichen Entgelts in die Leasingrate für ein Jobrad umwandeln – der sog. TV-Fahrradleasing. Im hiesigen Landesbesoldungsgesetz wurde eine ähnliche Regelung zu Umwandlung der Besoldung im gleichen Jahr aufgenommen. Bisher hat das Land M-V mit der konkreten Umsetzung darauf gewartet, bis die Möglichkeit des Jobradleasings auch den Tarifbeschäftigten des Landes offensteht.

Das ist mit der Tarifeinigung zum öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 9.12.2023 der Fall. Laut Ankündigung des Finanzministeriums soll es nun bis Ende des Jahres in die konkrete Umsetzung gehen. Die GEW steht der Besoldungs- bzw. Entgeltumwandlung für Jobräder kritisch gegenüber. Die Ersparnis ist je nach Fallkonstellation unterschiedlich. Ein Großteil wandert dabei in die Taschen der privaten Leasinganbieter. Dafür können sich langfristig Nachteile in der Versorgung sowie den Leistungen der Sozialversicherungen ergeben. Wenn der Arbeitgeber/ Dienstherr umweltfreundliche Mobilität fördern möchte, sollte er dies auch finanzieren. Alternativen, von denen die Beschäftigten direkt profitieren, gibt es zuhauf. 

Das ausführliche Infopapier wird die hier als Mitglied angezeigt, wenn du dich in der rechten oberen Ecke unter „Meine GEW“ (ein Schloss-Symbol) mit deinem Mitgliederaccount einloggst.