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Schulung der Örtlichen Personalräte der Beruflichen Schulen

Ende November trafen sich die GEW-Mitglieder der Örtlichen Personalräte der Beruflichen Schulen zur jährlich stattfindenden Schulung in Dierhagen. Hier ist der Bericht dazu.

Autorin: Angela Gillmeier (Foto: privat)

Nach der Eröffnung durch die Geschäftsführerin der GEW M-V starteten wir mit den Themen Arbeitszeit und der zum 01.08.2017 geänderte Verwaltungsvorschrift „Schuljahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen“. Hier galt es genau abzustecken, welche Möglichkeiten der Beteiligung die Örtlichen Personalräte an den Schulen haben, damit sie sich verantwortungsvoll und effektiv für die Lehrkräfte einsetzen können. Wichtigstes Instrument ist für unsere Personalräte das Personalvertretungsgesetz M-V. Aber auch das Schulgesetz beinhaltet im § 77 (1) Möglichkeiten, Arbeitszeit für die Lehrkräfte durch einen Lehrerkonferenzbeschluss zu regeln. Eine rege Diskussion gab es in Bezug auf die Abrechnung/Anerkennung von Arbeitsleistungen im Schuljahresarbeitszeitmodell. Viele der durch die ÖPR mitgebrachten Probleme müssen auf Ebene der Schulaufsicht eindeutig geregelt werden. Hierzu habe ich die Schwerpunkte/Forderungen zusammengefasst und in Auswertung der Schulung an Frau Dr. Pollack übergeben. Ich möchte nur einige Punkte nennen:

  • Einhaltung der Verwaltungsvorschrift zum Schuljahresarbeitszeitmodell und der Lehrkräftearbeitszeit-Landesverordnung
  • Lehrkräfte werden über die Grenzen der Einsatzplanung ge-(ver)plant
  • Anrechnung bei Stillbeschäftigung/Aufgabenerteilung (Lehrkraft betreut 2 Klassen gleichzeitig)
  • Klassenleiterstunden für alle Schularten der BS
  • Stundenabrechnung für ganztägige Studien-/Schulfahrten
  • Anrechnung für lange Fahrtzeiten zur Praktikumsbetreuung/Prüfung bei Vollzeitausbildung …

Eine gemeinsame Schulung der Schulleitungen und ÖPR zum Schuljahresarbeitszeitmodell ist durch das Referat BS in Absprache mit der Fachgruppe BS geplant. Ich gehe davon aus, dass dann bereits einige der o.g. Probleme beantwortet werden.

Als nächstes wurden die ÖPR zur neuen Handreichung, die ab dem Einstellungsverfahren zum 01.02.2018 wirken soll informiert. Besonderes Augenmerk wurde hier auf die Einbeziehung von Referendarinnen/Referendaren und Lehramtsanwärterinnen/-Lehramtsanwärtern sowie die neue Stellung der Gleichstellungsbeauftragten gelegt.

Weitere Themen waren die Qualifizierung und Eingruppierung von Seiteneinsteigern, die abgeschlossenen Dienstvereinbarung Teilzeit sowie die Mitbestimmung bei ESF-geförderten Fortbildungsmaßnahmen.

Es fand in der Schulung, aber auch beim gemütlichen Zusammensein am Abend eine rege Diskussion und Erfahrungsaustausch zu den Schulungsthemen und zu aktuellen Fragen der Personalratsarbeit statt. Gerade auch der Erfahrungsaustausch zwischen den ÖPR der einzelnen Schulen ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtig und hilfreich in ihrer täglichen Arbeit.

Die Schulung der Kolleginnen und Kollegen übernahmen Angela Gillmeier (LHPR, FG BS) und Heinz Grämke (Rechtssekretär der GEW).