Zum Inhalt springen

Ungeimpft:

Kein Lohnersatz bei Quarantäne?

Am 22. September hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, dass ungeimpfte Personen ab 1. November, wenn sie in eine Kontaktquarantäne müssen, keine Entschädigung nach §56 Abs. 1 mehr erhalten sollen. Das kann auch für einen Teil unserer Mitgliedschaft relevant sein.

Eine Frau sitzt mit einer Maske vor einem Computer
Symbolfoto (Quelle: Pixabay)

Die Meinungen darüber gehen in der Öffentlichkeit auseinander. So wie auch der DGB bereits in den Medien zitiert wird, lehnt auch die GEW MV diese Maßnahme als „Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertür“ ab. Das eigentliche Ziel, nämlich die Erhöhung der Impfquote, wird damit nicht erreicht. Vielmehr verlagert die Bundesregierung aus unserer Sicht den bestehenden gesellschaftlichen Konflikt damit auf Arbeitgeber und Beschäftigte. Noch fehlen darüber hinaus viele Umsetzungsvorgaben für diese Regelung.  Außerdem befürchtet die GEW MV, dass auf diese Weise falsche Anreize gesetzt werden, die Quarantänepflicht zu umgehen, denn die wenigsten Menschen können sich einen zweiwöchigen Verdienstausfall leisten. Grundsätzlich rufen wir jedoch unsere Mitglieder auf, sich impfen zu lassen. Wie wir aus den wissenschaftlichen Daten des RKI wissen, sind die vorhandenen Impfstoffe sicher und unterliegen einer strengen Prüfung. Die Corona-Impfung schützt nachweislich vor einem schweren Krankheitsverlauf und führt zu einer geringeren Infektiosität. Eine Impfung ist nicht nur Selbstschutz, sondern auch ein Akt der Solidarität im gesellschaftlichen Miteinander.