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Die Schulgesetznovelle

Mehr als zwei Jahre lief sie im Hintergrund, die Novellierung des Schulgesetzes M-V mit dem erklärten Ziel, ein inklusives Bildungssystem im Schulgesetz festzuschreiben. Das Land sieht sich damit auf der Zielgeraden zur Umsetzung der landeseigenen Inklusionsstrategie und setzt dies mit der Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention gleich. Bereits an dieser Stelle beginnt bekanntermaßen der Dissens.

Moment mal! Die GEW erhebt Einspruch zum 6. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (c) Buschardt Dominik

Im Rahmen der Verbandsanhörung war die GEW aufgefordert, Stellung zu nehmen und hat verdeutlicht, dass wir weder Perspektive des Bildungsministeriums teilen noch die schulrechtlichen Grundlagen für angemessen halten. Im Gegenteil.

Diese Novellierung ist in der vorliegenden Fassung nicht mehr ist als die schulrechtliche Absicherung eines im Kern untragbaren Inklusionsverständnisses ohne reale Umsetzungsstrategie und bringt den grundgesetzlich verbrieften Bildungsanspruch von Kindern und Jugendlichen und die kontinuierlich reduzierten Möglichkeiten der Lehrkräfte gegeneinander in Stellung. Die Form der Beteiligung gibt gleichfalls Anlass zu Kritik; der Zeitraum für eine schriftliche Stellungnahme wurde in die Sommerferien gelegt. Eine lesbare Version der Novelle in Form einer Synopse sowie ein Zeitplan waren erst mit deutlichem Druck und nach großer Verzögerung zu bekommen.

Die GEW hat sich klar positioniert und ist nicht bereit, die Novelle in dieser Form hinzunehmen. Auf unserer Homepage findet Ihr unsere Stellungnahme. Darin weitere Themen mit Brisanz: Die Ersetzung des Begriffs „Neigung“ durch „Eignung“ im gesamten Schulgesetz, Reduzierung des Vermittlungsauftrags der Grundschule von „Kulturtechniken“ auf „allgemeine Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten“ ohne nähere Definition oder der Entzug des Stimmrechts in der Lehrerkonferenz für befristet beschäftigen Seiteneinsteiger*innen.

Abschließend zur Info: Die Erste Lesung im Landtag ist für November angesetzt, danach befassen sich bis März 2019 die Ausschüsse damit. Nach der Zweiten Lesung im April 2019 soll es dann im Mai zur Verkündung kommen.