Streikaufruf
GEW MV ruft Erzieher*innen in Schwerin zum Streik auf
Die GEW MV ruft ihre Mitglieder im Geltungsbereich der Sonderregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD/TVöD BT-B in den Kindertagesstätten der Kita gGmbH Schwerin am 12. Mai 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf!
Liebe Kolleg*innen,
Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 25. Februar 2022 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Weiterentwicklung der Sonderregelungen und der Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). In der ersten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt und zentrale Forderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Die nächste Verhandlungsrunde startet am 16.05.2022.
Die Gewerkschaften fordern u.a.:
§ Verbesserte Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
§ Anpassung der Stufenlaufzeiten an die allgemeinen Regelungen und Öffnung der Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW ihre Mitglieder im Geltungsbereich der Sonderregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD/TVöD BT-B in den Kindertagesstätten der Kita gGmbH Schwerin am 12. Mai 2022 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Um mit euch ins Gespräch zu kommen und unsere aktuelle Kampagne #wirsinddieProfis vorzustellen, stehe ich am 12.05.2022 von 9:15 bis mindestens 9:45 Uhr auf dem Platz der Freiheit. Bei Brötchen und Kaffee können wir uns dann austauschen und ggf. gemeinsam zur anschließenden Kundgebung von verdi zum Schloss gehen.
Dein Streikgeld erhältst du, indem du eine Kopie der Gehaltsbescheinigung, die den Abzug nachweist, an unsere Kollegin Simone Spriewaldsimone.spriewald(at)gew-mv(dot)de schickst. Dann erhältst Du entsprechend unserer Richtlinien die Streikunterstützung.
Hier nochmal der Auszug aus unserer Richtlinie:
Streikunterstützung
1.1 Für Warnstreiks wird GEW-Mitgliedern der nachgewiesene Nettogehaltsabzug ersetzt; maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Im Einzelfall kann dem Mitglied auf Antrag der tatsächliche Nettogehaltsabzug gewährt werden, wenn dies sozial geboten ist.
Silke Gajek
Referentin für Jugendhilfe, Sozialarbeit und Organisationspolitik
19059 Schwerin
19059 Schwerin