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Besoldung:

Garantiert kein Selbstläufer – Land überträgt Tarifergebnis nicht ganz auf Beamt:innen

Am 07.12.2021 wurde zwischen Finanzministerium und Vertreter:innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes - unter Beteiligung der GEW - die system- und zeitgerechte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder verhandelt. Die Corona-Prämie kommt nun vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags bis zum 31.03.22. Mit einem zweiten Gesetz soll die lineare Besoldungsanpassung abgesichert werden.

(Foto: Bru-nO/pixabay.com)

Die Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeschäftigten kommt 1:1 auch für die Beamt:innen. Wirklich 1:1? Hier lässt sich nur mit einem klaren Jein antworten. Anfang Dezember letzten Jahres wurde im Spitzentreffen zwischen dem Finanzministerium M-V und Vertreter:innen des DGB vereinbart, das Tarifergebnis in zwei Gesetzesschritten aufzunehmen. Per Gesetz muss sich die Landesregierung mit den Spitzenverbänden der Beamt:innen zusammensetzen, ist aber darüber hinaus an nichts gebunden.

Die Äußerungen des neuen Finanzministers Heiko Geue (SPD), nach der er uns für die TV-L-Verhandlungen „keinen Erfolg“ wünsche, ließen nichts Gutes erahnen. Gestern endlich wurde die steuerfreie Corona-Prämie von 1.300 Euro für Beamt:innen bis Besoldungsgruppe B 6 durch die Landesregierung beschlossen. Die Auszahlung muss bis zum 31. März 2022 erfolgen und wird größtenteils mit dem Januar-Entgelt kommen. Die GEW hat sich vor allem dafür starkgemacht, dass Referendar:innen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wie Anwärter:innen (Beamt:innen auf Widerruf) 650 Euro erhalten. Diese Gruppe wird bisher weder beamtenrechtlich noch durch den Tarifvertrag der Länder erfasst. Da es sich um eine Prämie handelt, so das Argument der Länder, sind Beamt:innen im Ruhestand von der Einmalzahlung ausgenommen. Sie treffen die vollen 14 Leermonate. Mit einem zweiten Gesetz soll die lineare Erhöhung der Besoldung ab dem 1. Dezember 2022 nachvollzogen werden. Unklar ist, ob das Land weiterhin 0,2 Prozent des zusätzlichen Besoldungsvolumens für die Versorgungsrücklage einbehält. Hierbei handelt es sich um einen Mechanismus, der in allen anderen Bundesländern bereits Geschichte ist. Es wird also zeigen, ob das Land M-V das eh schon magere Tarifergebnis für die Beamt:innen zusätzlich schmälern will.

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Paul Fietz
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik
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