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Grundschullehrkräfte aufgepasst!

Erfahrungsstufe geltend machen - Verjährung droht!

Als die EG13 für Grundschullehrkräfte eingeführt wurde, erfolgte vor allem für ältere Lehrkräfte keine Übernahme in die korrekte Erfahrungsstufe, die sogenannte stufengleiche Eingruppierung. Die GEW MV unterstützt hierfür Klagen. Doch am 31.12.2023 endet die Verjährungsfrist zur Geltendmachung.

Es war eine bittere Pille bei der Einführung der E13 für Grundschullehrkräfte. Obwohl von der GEW MV gefordert, erfolgte für Tarifbeschäftigte keine stufengleiche Übernahme in die höhere Entgeltgruppe. Wir haben euch deshalb bereits damals vorsorglich eine schriftliche Geltendmachung empfohlen. Bislang gab es einige Gerichtsverfahren hierzu. In manchen waren wir erfolgreich, wiederum andere laufen noch. Mit unseren Mitgliedern beschreiten wir auch weiterhin den Rechtsweg, auch in höhere Instanzen. Sollten wir am Ende erfolgreich sein, wird eine rückwirkende Umsetzung nur dann erfolgen können, wenn ihr eine schriftliche Geltendmachung eingereicht hattet. Die Frist zur Verjährung der Ansprüche endet am 31.12.2023. Wir empfehlen euch daher dringend spätestens bis zum Beginn der Sommerferien 2023 unser Musterschreiben zu nutzen, das ihr hier in den Anlagen findet, ebenso wie einen Brief zur Erläuterung des aktuellen Standes. Leitet diese Nachricht gerne auch an eure ebenfalls betroffenen Kolleg:innen weiter und macht sie darauf aufmerksam, dass hier auch einer der vielen Vorteile einer Mitgliedschaft in unserer GEWerkschaft liegt. 

Kontakt
Paul Fietz
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik
Adresse Lübecker Str. 265A
19059 Schwerin
Web:  www.gew-mv.de
Telefon:  0385 48527-14
Fax:  0385 48527-24
Mobil:  +49 170 6391367