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Beamt:innen:

Besoldungsanpassung und Übernahme des Tarifergebnisses

Am 2. Januar trafen sich die Spitzenverbände der Gewerkschaften (DGB/dbb) mit dem Finanzministerium, um die Übertragung des Tarifergebnisses aus der Länderrunde TV-L auf die Beamtenbesoldung zu beraten. Für die GEW war unser Landesvorsitzender Nico Leschinski dabei.

Anbei findest du ein umfassendes Infoschreiben des DGB sowie ein Rechenbespiel, in dem wir die Besoldungserhöhung und die Übertragung des Tarifergebnisses zusammen betrachten.

Kurz zusammengefasst: Das Inflationsgeld von 1.800 Euro im ersten Schritt kommt parallel zu den Tarifbeschäftigten mit dem Februar-Entgelt rückwirkend zu Dezember 2023. Ab da geschieht die weitere schrittweise Auszahlung des Inflationsgeldes analog zum TV-L 10 Monate lang mit jeweils 120 Euro. Anwärter:innen erhalten 1.500 Euro.

Ab November wird die Besoldung um 200 Euro erhöht und im Februar 2025 kommen zusätzlich noch 5,5 Prozent oben drauf. Und die amtsangemessene Alimentation?

Anfang des Jahres wurde uns auch der am 19.12. im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf des Besoldungsstrukturgesetzes vorgelegt. Dabei werden die Grundbesoldungsbeträge in den ersten drei Erfahrungsstufen um 3, 2 und 1 Prozent erhöht. Alle weiteren Erfahrungsstufen werden nicht wie ursprünglich vorgesehen angehoben. Ansonsten bleibt es bei den ausgehandelten Erhöhungen der Kinder- und Familienzuschläge. Alle, die Ende letzten Jahres einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben, können noch beruhigt auf den Bescheid ihres Antrags warten. Bis dahin werden die DGB-Gewerkschaften weitere notfalls juristische Schritte prüfen.

Kontakt
Paul Fietz
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik
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Fax:  0385 48527-24
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