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Beamtenbesoldung: Sachgerechte Verständigung zwischen DGB (GEW) und Finanzministerium

In der heutigen dritten Verhandlungsrunde konnte zwischen den Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und dem Finanzministerium eine sachgerechte Verständigung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern erzielt werden. Das Ergebnis der Verständigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Landesregierung und des Landtages.

Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Die Verständigung ist sachgerecht. Sie stellt sicher, dass die Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern bis 2022 nicht von der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt werden. Den heutigen Gesprächen gingen zwei harte Verhandlungsrunden mit teilweise deutlich unterschiedlichen Vorstellungen voraus. Beide Seiten haben erkennbare Zugeständnisse machen müssen. Die nun beabsichtigte zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse ist auch ein Zeichen der Wertschätzung der Landesregierung für ihre Beamtinnen und Beamten.“

Die sachgerechte Verständigung zwischen dem DGB und dem Finanzministerium umfasst folgende Punkte:

  • Der zum 31.12.2017 auslaufende Abzug von 0,2 % von jeder Anpassung der Besoldung und Versorgung zum Aufbau der Versorgungsrücklage wird bis zum 31.12.2022 fortgesetzt.
  • In 2017 bleibt es bei der bereits vom Landtag beschlossenen Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 1,75 % zum 1.6.2017.
  • In 2018 wird das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich übernommen. Dies bedeutet eine Erhöhung von 2,15 % zum 1.1.2018. Vor der linearen Anpassung wird ein Sockelbetrag von 65 Euro abzüglich der in 2017 vorgenommenen Anpassung tabellenwirksam eingepflegt.
  • In 2019 soll das dann vorliegende Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernommen werden.
  • Für die Jahre 2020 bis 2022 beabsichtigt das Finanzministerium ebenfalls die Tarifergebnisse zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Diese Absichtserklärung steht unter dem Vorbehalt gravierender Verschlechterungen der finanziellen Lage des Landes.
  • Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden zum 1.1.2018 um 70 Euro abzüglich der in 2017 vorgenommenen Anpassung erhöht.
  • Die jährliche Sonderzahlung wird ab 2018 dynamisiert und mit den Besoldungsanpassungen regelmäßig erhöht.
  • Die bisherige Revisionsklausel und der damit verbundene Vorgriff auf zukünftige Tarifanpassungen entfällt.

Zum Hintergrund: Die Gewerkschaften des DGB hatten sich bereits am 17. Februar 2017 mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Entgelte für Tarifbeschäftige des öffentlichen Dienstes der Länder steigen dementsprechend um 2,0 %, mindestens aber um 75 Euro, zum 1. Januar 2017 und um 2,35 % zum 1. Januar 2018. Darüber hinaus wurden strukturelle Verbesserungen ab der Entgeltgruppe 9 vereinbart. Im Nachgang dieser Tarifeinigung waren Gespräche zwischen den Gewerkschaften und dem Finanzministerium über die Übertragung des Abschlusses auf die ca. 16.000 Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern notwendig.

Diese Meldung stammt von der Pressestelle des DGB. Die GEW MV ist im DGB organisiert und saß mit ihren Vertretern ebenfalls mit am Verhandlungstisch.