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Beamt:innen:

Über 7.000 Anträge auf amtsangemessene Alimentation

Ende letzten Jahres riefen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ihre Mitglieder zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation auf, um den Anspruch auf eine verfassungskonforme Besoldung für 2023 und 2024 zu sichern. Wie es mit den Anträgen weitergeht:

Am 15. Dezember 2023 haben der DGB und seine Gewerkschaften die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger dazu aufgerufen, für das Jahr 2023 Anträge auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Ein entsprechendes Musterschreiben wurde den Mitgliedern der Gewerkschaften zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war eine amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern in allen Besoldungsgruppen nicht gewährleistet, die Beschlussfassung über ein Besoldungsstrukturgesetz im Landeskabinett war offen.

Mehr als 7.000 Anträge auf amtsangemessene Alimentation


Die Landtagsabgeordnete Constanze Oehlrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat nun mit einer Kleinen Anfrage erneut bei der Landesregierung nachgefragt (Drucksache 8/3428): Insgesamt 7.229 Anträge auf amtsangemessene Alimentation wurden für das Jahr 2023 gestellt. 478 davon entfielen auf den Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Für den Bereich der Kommunen liegen keine Zahlen vor. Zum Vergleich:
Im Jahr 2022 wurden nur 533 Anträge gestellt, im Jahr 2021 waren es 96. Das ist ein großer Erfolg. Mehr als ein Drittel aller Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes sind damit kurzfristig dem Aufruf des DGB und seiner Gewerkschaften gefolgt und haben ein deutliches Zeichen an die Landespolitik gesetzt. Die Landesregierung hat auf dieses Zeichen reagiert. Dem Landtag liegen mittlerweile Entwürfe für ein Besoldungsstrukturgesetz und ein Besoldungsanpassungsgesetz 2024/2025 vor. Das Tarifergebnis soll 1:1 und ohne Abstriche auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Der erste Teil der Inflationsausgleichsprämie wurde bereits ausgezahlt. Am 11. April 2024 sollen die Gewerkschaften zu den Gesetzesentwürfen im Finanzausschuss des Landtages angehört werden.


Was ist nun mit den Anträgen?


Über die Anträge auf amtsangemessene Alimentation soll nach der Antwort auf die Kleine Anfrage erst nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren zum Besoldungsstrukturgesetz und zum Besoldungsanpassungsgesetz entschieden werden. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz soll rückwirkend eine amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 gewährleistet werden. Wann die Bescheide genau erfolgen, ist aktuell noch nicht absehbar. Ein akuter Handlungsbedarf seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller besteht damit aktuell nicht. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.

Kontakt
Paul Fietz
Referent für Tarif- und Beamtenpolitik
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Telefon:  0385 48527-14
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