Corona:
Covid-19 als Dienstunfall?
Zur Anerkennung von Covid-19 als Dienstunfall gibt es neue Informationen für Angestellte und Beamt:innen
Eine COVID-19-Erkrankung kann demnach grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung auch für Beschäftigte an den öffentlichen Schulen darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu werten. Die Entscheidung wird aber immer durch den Versicherungsträger, für MV die Unfallkasse, getroffen.
Nachdem die für die Arbeitnehmer zuständige gesetzliche Unfallkasse auf Druck der Gewerkschaften bereits zum Jahresausklang 2020 per Rundschreiben erleichterte Voraussetzungen für die Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen in Kraft gesetzt hat, ist es nunmehr gelungen deren Anwendung auch auf die Beamtinnen und Beamten im Dienst des Landes MV übertragen zu lassen.
Die dafür notwendigen Informationen findet ihr hier zum Download.
19059 Schwerin