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Wichtige Information:

Aktuelles zur Änderung der Eingruppierung nach Inkrafttreten des geänderten Landesbesoldungsgesetzes M-V zum 01.08.2020

Stufenzuordnung nach Neueingruppierung Im März und Juli haben wir über die drohende Verjährungsfrist informiert und weitere Hinweise zum Verfahren gegeben. Es erreichen uns gehäuft Anfragen irritierter oder besorgter Kolleginnen und Kollegen, denen das Schulamt mitgeteilt hat, das das Arbeitsgericht Rostock ablehnend geurteilt hat, welches bereits vom Landesarbeitsgericht bestätigt wurde.

Foto: Gerhard Altmann, Pixabay

Auf dieser Grundlage halte man an der Entscheidung, keine stufengleiche Höhergruppierung vorzunehmen, fest.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die angesprochenen Entscheidungen ausdrücklich keine Rechtskraft entfalten. Die Verfahren dauern noch an und sind derzeit am Bundesarbeitsgericht in Erfurt anhängig. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Richter in Erfurt in unserem Sinne entscheiden werden.
Bitte lassen Sie sich durch das Verhalten der Schulämter an der Stelle nicht einschüchtern oder irritieren. Gehen Sie bitte vielmehr beharrlich Ihren Weg: Machen Sie Ihre Ansprüche geltend und reichen Sie uns die notwendigen Unterlagen (zuletzt mitgeteilt mit E-Mail vom 20.07.2023) gebündelt - in einem Paket - ein. Wenn Sie Ihre Unterlagen per E-Mail einreichen wollen, achten Sie bitte auf Vollständigkeit und darauf, die Unterlagen im pdf-Format zu übersenden.
Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Arbeitsbelastung in diesem Bereich einzelne übersandte Dokumente nicht berücksichtigen können und nur vollständig übersandte Unterlagenbündel bearbeiten werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Euer GEW-Rechtsschutz-Team

Kontakt
Simone Spriewald
Rechtsschutz
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Telefon:  0385/485 27 - 16
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