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Informationen zum Tarifvertrag Entgeltordnung-Lehrkräfte: „Angleichungszulage“

In den Tarifverhandlungen im März 2015 wurde ein Tarifvertrag zur Entgeltordnung für Lehrkräfte im TV-L abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag ist zwar nicht von der GEW unterzeichnet worden; zu weit liegen die getroffenen Regelungen von den Mindestanforderungen entfernt. Dennoch ist er rechtskräftig und wird auch vom Land Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die hier vereinbarten Leistungen können auch von GEW-Mitgliedern  in Anspruch genommen werden.

1. Angleichungszulage (30 Euro) ab 1. August 2016 (betrifft nur Beschäftigte in EG 6- EG 13!)

Zentral handelt es sich bei der Angleichungszulage um den sogenannten ‚Einstieg in die Paralleltabelle‘ zwischen Angestellten- und Beamtentabellen. Hier ist zunächst ein monatlicher Betrag von 30 Euro vorgesehen, weitere Schritte zur Umsetzung der Parallelität sind nicht vereinbart.

Wer ist betroffen?

  • Alle Lehrkräfte, die vor dem 1.8.2015 in den Grundschulen (oder mit dem zuerkannten Lehramt Grundschule in der Regionalen Schule) arbeiten und in die EG 11 eingruppiert sind.
  • Lehrkräfte, die einen Hochschulabschluss erworben haben, aber kein erstes oder zweites Staatsexamen, die fachlichen Voraussetzungen zum Unterricht in mindestens einem Fach erfüllen und in EG 10 eingruppiert sind.
  • Fachlehrer sowie Fachpraxislehrer an beruflichen Schulen in EG 7, 8, 9, 10 oder 11

Voraussetzung für die Zahlung der Angleichungszulage ist die Eingruppierung am 1.8.2015 in die jeweilige Entgeltgruppe. Wer nach dem 1.8.2015 eingestellt wurde erhält die Zulage automatisch.

Welche Auswirkungen hat der Antrag und die Zahlung der Zulage?

Bei der Zulage handelt es sich um keine Höhergruppierung, sie hat also keine Auswirkung auf den Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-L. Auch andere negative Auswirkungen bei Jahressonderzahlung oder Probleme im Falle der individuellen Endstufe sind nicht zu befürchten.

Wie und unter welchen Bedingungen/Fristen erhalte ich die Zulage?

Beschäftigte, die vor dem 1.8.2015 bereits beschäftigt waren, müssen die Angleichungszulage beantragen. Der Antrag kann formlos über den Dienstweg an das Staatliche Schulamt bis zum 31. Juli 2017 gestellt werden.

Als Antragstext reicht Folgendes:

Hiermit beantrage ich die Zahlung der Angleichungszulage ab dem 1.8.2016.

 

2. Höhergruppierung nach TV EntgO-L

Der Tarifvertrag zur Eingruppierung regelt die Zuordnung der Lehrämter in die Entgeltgruppen des TV-L. Dies kann Auswirkungen auf bereits beschäftigte Lehrkräfte haben. Allerdings hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Lehrbefähigungs-Anerkennungsverordnung  LehBAVO in den meisten Fällen durch die Anerkennung von Lehrämtern wesentlich bessere Eingruppierungen vorgenommen.

Für beide Fälle – also die Eingruppierung nach Tarifvertrag Eingruppierungsordnung sowie der Landesverordnung zur Qualifizierung nach Lehrerbildungsgesetz – können entsprechende Überprüfungsanträge an das Landesbesoldungsamt MV gestellt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist die Grundlage für die Entscheidung, ob ein entsprechender Antrag gestellt werden sollte. Weitere Hintergründe können unserem Informationsblatt (Download) entnommen werden.

Kontakt
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle
AdresseLübecker Straße 265a
19059 Schwerin
Andere: +49 385 485 27-27
Fax: +49 385 485 27-24