Neues Urteil zu Tarifregelungen
Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Mehrarbeit bereits beim Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen.