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Neues Urteil zu Tarifregelungen
Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Mehrarbeit bereits beim Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen.