
Streiken – aber rechtlich abgesichert
03.02.2017
Das Recht auf Streik ist in der Verfassung verankert und das rechtmäßige Mittel der Gewerkschaft zur Durchsetzung einer Tarifforderung. Sanktionen durch Arbeitgeber wegen der Teilnahme an Streiks sind verboten. Die GEW gibt Tipps zum Streikrecht.