Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist in Mecklenburg Vorpommern in der Landesverfassung verankert. Damit dieses Ziel erreicht wird, findet zum einen dort , wo Frauen benachteiligt sind, eine Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Reglungen sowie eine aktive Frauenförderung statt. Andererseits soll bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet werden, welche sie auf das eine und auf das andere Geschlecht haben, um künftige Benachteiligungen von Frauen und Männern gegenüber dem anderen Geschlecht zu verhindern.
In Mecklenburg Vorpommern gibt es seit dem 11. Juli 2016 ein neues Gleichstellungsgesetz. Unsere Gleichstellungsbeauftragten arbeiten daran, dass dieses Gesetz umgesetzt wird.