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Personalschlüssel: Landkreis Rostock handelt rechtswidrig - Jetzt ist das Land gefragt.

Der Landkreis Rostock plant die Neufassung der Satzung zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes. Darüber soll der Kreistag im Februar 2023 abstimmen. Doch der jetzige Entwurf enthält eine rechtswidrige Regelung. Trotz eines rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern (OVG) will der Landkreis Rostock erneut Personalschlüssel in der Satzung aufnehmen.

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV) fordert den Landkreis Rostock auf, davon Abstand zu nehmen: "Die Praxis der Regelung von Personalschlüsseln zur Deckelung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch Landkreise und kreisfreie Städte ist rechtswidrig und unwirksam. Dies erklärte das OVG für eine entsprechende Regelung in der bisherigen Satzung des Landkreises Rostock. Es ist uns deshalb unverständlich, wie der Landkreis zu einer Neuformulierung von Personalschlüsseln kommt", erklärt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner.

Die GEW MV geht davon aus, dass aufgrund dieses Urteils alle KiföG-Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte überprüft und geändert werden müssen: "In der Konsequenz muss das Land nun endlich mit der Regelung eines landesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssels vorankommen!" fordert Annett Lindner. "Dieser muss so ausgestaltet werden, dass alle Aufgaben des KiföG erfüllt werden können. Dazu gehören gleichermaßen die mittelbare und unmittelbare pädagogische Arbeit, die Aufgaben der Inklusion, Fort- und Weiterbildung, sowie die Einbeziehung von durchschnittlichen Krankheits- und Urlaubstagen und tarifrechtliche Einigungen, wie etwa die Regenerationstage", so die Gewerkschafterin weiter. "Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte besteht wiederum darin, soziale und sozialräumliche Gegebenheiten auszugleichen. Dabei handelt es sich bspw. um weniger Kinder pro Fachkraft in sogenannten Brennpunkt-Kitas oder das Schaffen kleinerer Gruppen in der Fläche, um ein wohnortnahes Angebot zu ermöglichen. Richtschnur für die Ausgestaltung muss auf allen Ebenen die Beachtung des Kindeswohl sein", sagt Annett Lindner und bekräftigt: "Kindeswohl ist kein dehnbarer Begriff, den jede*r für sich selbst definieren kann. Vielmehr geht es hier um die Beachtung des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und der UN-Kinderrechtskonvention, die in den Artikeln 3 und 6 ganz klar regelt, wie dieses durch Behörden umzusetzen ist."

Wegen der geplanten Regelung konkreter Personalschlüssel liegt gegen den Landkreis Rostock zurzeit eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eines GEW-Mitglieds vor, die wir hier in den Downloads zur Verfügung stellen, ebenso wie das benannte Urteil des OVG M-V. 

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