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Ziel verfehlt!

Schulgesetznovelle bringt keine inklusive Schule für M-V Im Vorfeld der morgigen Anhörung zur Schulgesetznovelle im Bildungsausschuss zeigt sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) irritiert.

Dazu sagt der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm: „Wir sind überrascht, mit welcher hohen Geschwindigkeit die Beratung zu dieser grundlegenden Novellierung anberaumt wurde und mit welch unspezifischer Anfrage an die Eingeladenen, ohne konkrete Frageliste, sie absolviert werden soll. Es drängt sich der Eindruck auf, dass dieses wichtige und weitreichende Thema im „Vorbeigehen“ in Form einer ritualisierten Beteiligung der Betroffenen erledigt werden soll“.

Zudem übt die Bildungsgewerkschaft deutliche Kritik an den Inhalten der Gesetzesnovelle. Diese soll die Landesstrategie zur Inklusion auf rechtlicher Ebene umsetzen, wobei ein Anspruch auf inklusive Bildung nur vorbehaltlich der notwendigen sächlichen, personellen und baulichen Bedingungen an der jeweiligen Schule umgesetzt werden kann. Allerdings: Das Land hat einen dramatischen Baurückstand bezogen auf die Anforderungen einer inklusiven und digital anschlussfähigen Schule. Schon heute sind zudem die personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der inklusiven Schule grundsätzlich nicht vorhanden. Eine Situation, die sich in Zukunft durch den Fachkräftemangel deutlich verschärfen wird. Es mangelt außerdem an Zeit und Personal für die multiprofessionelle Arbeit. Auch die grundständige Verankerung von Schulsozialarbeit und hinreichender sonderpädagogischer Expertise an allen Schulen des Landes fehlt bisher. „Gute  Bedingungen werden aber gebraucht und bilden die Grundlage für eine inklusive Schule und ein belastbares Schulgesetz“, erläutert Maik Walm und stellt fest: „Die inhaltlich  fragwürdige Idee des Landes besteht beständig darin, die Anzahl der Sonderschüler*innen durch eine veränderte Anwendung von Diagnostik zu reduzieren. Für die übrig gebliebenen, „schwierigen“ Fälle werden weiterhin Sonderschulen bzw. Sonderstrukturen in Regelschulen vorgehalten. Auf die schwierige Situation in den Schulen sind die Regelschullehrer*innen nach wie vor unzureichend vorbereitet. Eine Inklusionsstrategie ist das nicht“.

Der Weg zur inklusiven Schule, so die GEW M-V, muss verbunden sein mit konkreten Schritten zur Überwindung der „inneren wie äußeren“ Mehrgliedrigkeit des Schulsystems, in dem die einzelnen Schulen und Schulgemeinschaften rechtlich und finanziell gestärkt werden, um passende pädagogische und organisatorische Lösungen für eine gemeinsame, wohnortnahe Beschulung zu entwickeln. Das Land muss Anreize für Entwicklungen der Einzelschule setzen. Im Ergebnis einer konsequent durchgeführten Inklusion kann es nur „Eine Schule für alle“ geben. Jede Schule wird inklusive Schule, jede Klasse wird inklusive Klasse, jedes Kind ist - Kind. Inklusion im Bildungsbereich Schule bedeutet mittel- und langfristig die gemeinsame Beschulung aller Schüler*innen mit einem individualisierten, lernförderlichen Bildungsangebot. Die inklusive allgemeinbildende Schule führt jede/n Schüler*in zu einem anerkannten Abschluss. Die inklusive berufliche Schule führt jede/n Schüler*in zum Abschluss eines anerkannten Berufes bzw. Schulabschlusses.

 

Morgen tagt der Bildungsausschuss von 10:00 bis 14:00 Uhr im Landtag zur Schulgesetznovelle.  Auch die GEW M-V wird zur geplanten Novellierung vor Ort Stellung nehmen. Für O-Töne steht Ihnen dort Maik Walm nach Absprache mit mir zur Verfügung. Ich bin aufgrund des Warnstreiks nur per Telefon über 0172.90 23 23 8 zu erreichen.