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Wir brauchen einen klaren Kurs! Zeit bis zum 3. Mai für konkrete Planungen nutzen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) begrüßt die heutige Entscheidung, Kindergärten, Schulen und Hochschulen grundsätzlich noch bis zum 3. Mai geschlossen zu halten. Diese Zeit muss nun für eine konkrete Planung einer schrittweisen Wiedereröffnung der Einrichtungen genutzt werden.

(Symbolfoto/GEW)

„In Mecklenburg-Vorpommern endet das Schuljahr am 19. Juni. Wir sprechen also vom 3. Mai an über einen Zeitraum von knapp sechs Wochen. Nach heutigem Stand gehen wir nicht davon aus, dass in diesem Schuljahr noch einmal der reguläre Schulbetrieb für alle aufgenommen werden kann und wünschen uns vom Bildungsministerium einen klaren Kurs für diese Zeit bis zum Beginn der Sommerferien. Wir fordern das Land auf, jetzt unter aktiver Einbindung aller Interessengruppen, diesen Kurs für die Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen zu entwickeln, der den Gesundheits- und Infektionsschutz an erste Stelle setzt und gleichzeitig unter diesen Bedingungen eine möglichst gute Bildung in Aussicht stellt. Wir erneuern unsere Kritik, unter diesen Umständen an den Abschlussprüfungen festzuhalten und fordern die Landesregierung außerdem auf, für das Sommersemester an den Hochschulen eine Regelung zu treffen, die der Situation für Beschäftigte und Studierende angemessen Rechnung trägt“, erklären die beiden GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Maik Walm am Mittwochabend. 

Kinder, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Auszubildende und Studierende sollten spätestens Anfang Mai genau erfahren, wie der Weg zurück in die Normalität aussehen wird und welche Maßnahmen auch künftig notwendig sein werden, um ohne zusätzliches gesundheitliches Risiko Bildungseinrichtungen besuchen zu können. 

„Für die GEW M-V steht der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Beteiligten im Vordergrund – insbesondere der für die Risikogruppen. Aus unserer Sicht muss insbesondere geklärt werden, wie mit Angehörigen der Risikogruppe umgegangen werden kann. Dazu gehört neben den Fragen einer Beschäftigung im Homeoffice oder eines zeitweisen, vergüteten Beschäftigungsverbots auch die Frage der Schulpflicht für Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören und wie zu verfahren ist, wenn Ehegatten, Lebenspartner*innen, Eltern oder andere enge Angehörige zur Risikogruppe gehören“, sorgt sich Maik Walm. Die Pläne, die Lerngruppen zu reduzieren, in Schichten zu unterrichten und das Pausengeschehen entsprechend aufeinander abzustimmen, bewertet die Gewerkschaft vorsichtig: „Nicht alle Schulen im Land haben die notwendigen baulichen Voraussetzungen, um genügend Abstand wahren zu können. Noch schwieriger wird es mit Blick auf die jeweilige Lehrkräfteausstattung. Wo es räumlich oder personell nicht möglich ist, den Anforderungen des Infektionsschutzes zu entsprechen muss das Land unter Umständen Ersatzpersonal und Räumlichkeiten zur Verfügung stellen“, erklärt Annett Lindner. Die Ausweitung der relevanten Personengruppen für die Notfallbetreuung hält die GEW M-V in diesem Zusammenhang für richtig und zielführend, wenn der Infektionsschutz beachtet wird und Kitas dafür Unterstützung bekommen. Zur Erstellung von Hygieneplänen für Kitas und Schulen bedarf es aus Sicht der Gewerkschaften einer Unterstützung durch die zuständigen Gesundheitsämter. Außerdem sind die Schulträger bei der Finanzierung von unabdingbaren Maßnahmen gefragt. „Unsere Kolleginnen und Kollegen sind pädagogische Fachkräfte und keine Hygieneexperten. Ob die Ausstattung einer Schule oder Kita den Anforderungen genügt, muss fachlich geprüft werden“, machen die Vorsitzenden deutlich. Zusätzliche Kosten, die durch Reinigungsmittel, Seifen, Einmalhandtücher, häufigere Putzintervalle entstehen müssten durch die Träger übernommen werden.

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