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Qualität in Kitas und Horten verbessern!  

Gebührenfreiheit verbessert nicht die pädagogischen Bedingungen Schwerin: Das Kindertagesstättenförderungsgesetz – kurz KiföG -  und seine geplante Novellierung ist heute Vormittag Thema einer Anhörung im Sozialausschuss des Landtages. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V)  hat bereits im Rahmen der Verbandsanhörung dazu Stellung genommen.

Zum heutigen Termin ist die Gewerkschaft ebenfalls eingeladen. Die Landesvorsitzende Annett Lindner vertritt die GEW M-V vor Ort. Im Zentrum der Novelle steht die Elternentlastung und damit ein weiterer Schritt in die Beitragsfreiheit für die Eltern.  „Wir begrüßen die geplante Elternentlastung für Kinder dessen Geschwister bereits in einer Kita oder einem Hort betreut werden“, sagt die Gewerkschaftsvertreterin  und ergänzt: „ Eine Elternentlastung ohne gleichzeitige Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie etwa einer gesetzlichen Regelung des Mindestpersonalschlüssels und der Anrechnung der mittelbaren pädagogischen Arbeit, müssen wir als Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft im Sinne der Kinder und Beschäftigten jedoch ablehnen“. 

Gebührenfreiheit, so die Gewerkschafterin weiter, verbessere nicht die pädagogischen Bedingungen für Kinder in den Kitas. Schon lange fordert die GEW M-V einen festgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel, da sich die individuelle Festsetzung durch  die Landkreise und kreisfreien Städte nicht bewährt haben. Bundesweit ist eine zentrale Festlegung auf Landesebene durchaus üblich. „Wir bedauern, dass die Landesregierung durch den aktuellen Entwurf des KiFöG die wichtige Elternentlastung gegen die dringend notwendige Qualitätsverbesserung in Stellung bringt. Zielführender wäre ein kombiniertes und schrittweises Vorgehen gewesen“, schätzt Annett Lindner die Situation ein. Im vorliegenden Gesetzentwurf wurden keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität ergriffen. Angesichts der täglichen Rückmeldungen aus den Kindertagesstätten besteht aus Sicht der Gewerkschaft dringender Handlungsbedarf. 

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