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Lehrerbildungsgesetz: 

GEW lobt wegweisenden Beschluss – Jetzt zeitnah in die Umsetzung gehen!

In der heutigen Landtagssitzung wird das neue Lehrerbildungsgesetz in zweiter Lesung eingebracht und voraussichtlich auch beschlossen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) hatte zu den geplanten Änderungen im Rahmen der Verbandsanhörung Stellung genommen. Insbesondere die Entwicklung bei der Einstellung von Lehrkräften im Seiteneinstieg und deren Situation nimmt die GEW M-V dabei in den Blick. Die GEW M-V hat als einzige Interessenvertretung für Lehrkräfte diese Kolleginnen und Kollegen auch organisatorisch in ihre Gewerkschaftsarbeit eingebunden.

(Symbolfoto/GEW)

Der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm beschreibt die Situation: „Für uns ist klar, dass wir in der aktuellen Situation, die wir uns nicht gewünscht haben und auf deren mögliche Entwicklung wir beständig über Jahre hingewiesen haben, jetzt mit hohem Tempo eine umfassende Reform brauchen. Die Fachkräftesituation in Land und Bund ist schon jetzt dramatisch und wird sich weiter verschlechtern. Der endlich stattfindende, wenn auch immer noch zu geringe, Ausbau der Kapazitäten an den Hochschulen braucht genauso seine Zeit, wie auch das Lehramtsstudium und das Referendariat selbst. Deshalb sind nun drei Schritte unumgänglich: Erstens, das Bekenntnis zu einer attraktiven Lehrer:innenbildung, zweitens ein entsprechend attraktiver Arbeitsplatz, da sind wir im Bundesvergleich an zahlreichen Stellen noch im Hintertreffen und drittens die Voraussetzung für einen akzeptierten und hochwertig etablierten Seiteneinstiegs. Letzteres ist notwendige Zielstellung der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes.“

Klar erklärtes Ziel der GEW insgesamt und der in der GEW organisierten Lehrkräfte im Seiteneinstieg (LiS) ist es, im Rahmen der Qualifikationsprogramme so viele LiS wie möglich auf ein den grundständig ausgebildeten Lehrer:innen äquivalentes Niveau anzuheben und sie somit zu grundständig ausgebildeten Lehrer:innen zu qualifizieren. Die GEW geht davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren mindestens 2.500 Lehrkräfte im Seiteneinstieg in den Schulen tätig sein werden, das wäre nach heutigem Maßstab mindestens jede fünfte. Auch über diesen Zeitraum hinaus ist von einer weiteren Einstellung von LiS auszugehen. „Wir wollen die Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg erstens vergleichbar hochwertig wie die reguläre Lehrer:innenbildung gestalten und dazu zweitens die Hochschulen stärker in eine verbindliche und berufsbegleitende Qualifizierung einbeziehen. Wir erkennen an und begrüßen, dass der Bildungsausschuss nach der Anhörung, an der für die GEW M-V auch Lehrkräfte im Seiteneinstieg als Experten für ihre Situation teilgenommen haben, diese Punkte in die Beschlussempfehlung aufgenommen wurden“, erläutert Maik Walm weiter. Die Möglichkeit, das zweite Staatsexamen mit einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und kombinierbarem Studium abzulegen, begrüßt die GEW -V ausdrücklich. Noch jedoch ist die Zahl der Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die diese Möglichkeit nutzen können viel zu gering. Benötigt werden entsprechende Masterstudiengänge bzw. Studienangebote, um deutlich mehr von ihnen mit dem 2. Staatsexamen qualifizieren zu können. Ebenfalls fehlen bisher Wege des Übergangs hin zu einem anerkannten Abschluss für diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die schon mehrere Jahre im Schuldienst unter schwierigen Bedingungen Fortbildungen und Unterricht gemacht haben.

„Das Parlament hat mit dem Beschluss Wege zu einer deutlichen und bundesweit konkurrenzfähigen Verbesserung des Seiteneinstiegs eröffnet. Jetzt müssen schnell Schritte zur Umsetzung und Konkretisierung des Gesetzes gegangen werden, um den Einsatz der Lehrer:innen im Seiteneinstieg und ihrer Schulen durch eine hochwertige und verbindliche Qualifizierung zu unterstützen und zu würdigen.“ Die GEW fordert das Land zudem erneut auf, alle Kräfte zu mobilisieren, um genügend Lehrpersonal aus den eigenen Hochschulen rekrutieren zu können und bedauert, dass  diese Gesetzesänderung nicht für eine grundlegende Reform des Lehramtsstudiums, des Vorbereitungsdienstes, der Berufseinstiegsphase und der Fortbildung insgesamt genutzt wird.

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