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Landeshochschulgesetz: Ergebnis bleibt hinter den Forderungen zurück

Die Gewerkschaft und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) zeigt sich ernüchtert von den Ergebnissen der zweiten Lesung und Beschlussfassung über die Novelle des Landeshochschulgesetzes im Landtag am 13. November.

"Wir begrüßen ausdrücklich die Stärkung der Qualifikationsphase, dabei insb. die Erstbefristung von 3 Jahren und die Qualifizierungsvereinbarung. Auch die Eindämmung von Lehraufträgen ist und die Festlegung zu Studien- und Prüfungsfristen sind der Richtung nach wichtig. Das Ergebnis insgesamt bleibt allerdings hinter den Forderungen der öffentlichen Diskussion in den vergangenen Monaten zurück", erklärt der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm. So wurde u.a. am veränderten Verfahren der Hochschulentwicklungsplanung, bei dem nicht die Hochschulen, sondern das Land die Vorgaben erstellt, entgegen der Kritik der Gewerkschaft, festgehalten.

"Den Ausbau der Mitbestimmung für Hilfskräfte ist notwendig, reicht aber nicht. Die Chance, endlich allen an den Hochschulen prekär Arbeitenden eine angemessene Vertretung in Hochschulgremien und Personalräten zu sichern, wurde nicht genutzt", kritisiert die Co-Landesvorsitzende Annett Lindner.

Weiterweisende Vorschläge, wie die eines allgemeinpolitischen Mandats für die Studierendenschaften und die landesweite Einführung einer Zivilklausel wurden nicht aufgegriffen.  Zu den Querschnittsaufgaben Digitalisierung und Bildung für nachhaltige Entwicklung finden sich im Gesetz nach wie vor nur unverbindliche Aussagen. Die selbstgestellten Aufgaben der Gesetzesnovelle – gute Arbeit, höhere Qualität in der Wissenschaft und mehr Chancengleichheit an den Hochschulen zu schaffen – sind damit aus Sicht der GEW M-V nicht ausreichend eingelöst, vor allem auch da die finanziellen Folgen bis jetzt nicht hinreichend kompensiert werden.

Sehr bedauerlich ist, so die Gewerkschafter*innen, dass die Ergebnisse einer von GEW und Deutschem Hochschulverband im Juli 2019 in Rostock organisierten Arbeitstagung zum Landeshochschulgesetz, auf der fast alle Hochschulen, Studierenden- und Personalvertretungen sowie hochschulpolitischen Verbände im Land vertreten waren, so gut wie nicht zur Kenntnis genommen wurden. Das Abschlusspapier der Tagung kritisierte die vorgesehene Gestaltung der Hochschulentwicklungsplanung, beinhaltete aber auch gemeinsame Positionen zu Gebührenfreiheit des Studiums, Gleichstellungsmaßnahmen und Verwendung der Mittel aus dem „Zukunftspakt Studium und Lehre stärken“.  Mit Blick auf das zuletzt gefeierte 600-jährige Bestehen der Universität Rostock gelte: "Wer auch zukünftig Hochschuljubiläen feiern will, darf die Vorschläge aus der Zivilgesellschaft für die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen nicht ignorieren!" erklären die beiden Landesvorsitzenden abschließend.

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