Zum Inhalt springen

KiföG: echte Verbesserungen nicht in Sicht

Landesregierung verpasst Chance auf bessere Betreuungsqualität in Krippe, Kitas und Horten

Zur gestrigen Kabinettsberatung der KiföG-Novelle nimmt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft M-V Stellung.

Die jetzige Novelle soll den Weg für die Elternbeitragsfreiheit ebnen. Aus Sicht der GEW M-V geht dieser Schritt an den aktuellen Notwendigkeiten jedoch vorbei, sagt die GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner: „Gute Kita ist nicht gleich kostenlose Kita. Angesichts der hohen Betreuungsquote macht die Landesregierung hier ohne Not den zweiten Schritt vor dem ersten.“ Denn wesentlich wichtiger wären Verbesserungen in der Betreuungsqualität: „Der vorgelegte Gesetzentwurf behebt lediglich ein bisher bestehendes Umsetzungsdefizit des KiföG. Uns irritiert die Freude der Landesregierung über diese Selbstverständlichkeit. 

Damit werden heute 5,27 Millionen Euro dazu genutzt, dass die Verbesserungen in der Fachkraft-Kind-Relation sowie in der Vor- und Nachbereitungszeit, die noch unter der Sozialministerin Manuela Schwesig beschlossen wurden, jetzt endlich in den Kitas ankommen. Insgesamt verbessert sich die Qualität der Arbeit in der Kindertageseinrichtungen damit nur unwesentlich. Wir fordern, dass die Landesregierung den Empfehlungen nahezu aller Expertinnen und Experten aus der Anhörung zur letzten Novelle folgt und einen gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel in das KiFöG aufnimmt. Dieser muss sachgerecht und nach betriebswirtschaftlichen Maßgaben bestimmt werden. Nur so können aus unserer Sicht Maßnahmen umgesetzt werden, die das Recht jeden Kindes auf eine individuelle Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen. Dazu gehören auch die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher, die den Kindern zu Gute kommen, wie etwa kleinere Gruppen, genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung und ausreichend Zeit für die pädagogische Arbeit.“

Positiv hebt die GEW die Umstellung des Finanzierungssystems hervor. „Die Einführung einer landesweit einheitlichen kindbezogene Pauschale für den Anteil der Wohnsitzgemeinde ist ein wichtiger Schritt in Richtung Tariflohn. Sie belohnt Gemeinden, in deren Kitas gute Löhne gezahlt werden und setzt auch für andere Gemeinden einen Anreiz zur besseren Bezahlung. Zusätzlich führt diese Umstellung zu einer Reduzierung von bürokratischem Aufwand.“

Kontakt
Michaela Skott
freie Pressereferentin
Adresse Lübecker Str. 265a
19059 Schwerin
Mobil:  +49 172 902 323 8
Telefon:  +49 385 485 27 0
Fax:  +49 385 485 27 24