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JA13! Grundschullehrer*innen verdienen mehr

In Bremen tut sich was! Dort wird die Besoldung der Grundschullehrkräfte angehoben. Eine Forderung, die auch die GEW im Land seit langer Zeit vertritt. Anbei ein Statement der GEW-Landesvorsitzenden, Annett Lindner, zur Berücksichtigung in Ihrer Berichterstattung:

Bremen führt die E13/A13 für Grundschullehrkräfte ein. "Ein großartiger Erfolg für unsere Kolleginnen und Kollegen an der Weser!", freut sich Annett Lindner, die GEW-Landesvorsitzende aus Mecklenburg-Vorpommern. "Nun wird es endgültig Zeit, dass auch unser Land Farbe bekennt. Im Wettbewerb um den Berufsnachwuchs haben wir künftig eine weitere Konkurrenz in Sachen fairer Bezahlung." Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft setzt sich mit der Aktion JA13! bundesweit für eine schulartenunabhängige Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer ein. Auch in Berlin und Brandenburg sowie in Schleswig-Holstein und Sachsen ist die Einführung der besseren Vergütung für Lehrkräfte an Grundschulen bereits beschlossene Sache.  

Die Meldung aus Bremen:
 


Presseerklärung: A13 für alle Lehrkräfte: GEW begrüßt Senatsbeschluss

A13 für alle Lehrkräfte: Ende einer Lohndiskriminierung

GEW begrüßt Senatsbeschluss: echte Fortschritte und offene Fragen

Die GEW begrüßt den heutigen Senatsbeschluss zur Hebung der Grund- und Oberschullehrer*innen in Bremen und Bremerhaven von A12(a) auf A13 und die Ankündigung eine entsprechende Lösung für die angestellten Lehrkräfte zu erarbeiten. 
Für diese Verbesserung hat sich die GEW lange eingesetzt: Durch zwei Gutachten wurde belegt, dass die ungleiche Besoldung verfassungswidrig ist (Prof. Brinktrine) und eine mittelbare Diskriminierung darstellt (Prof. Kocher). Insofern ist die Überführung nach A 13 / E 13 eine Maßnahme, Gerechtigkeit herzustellen. Sie ist eine Anerkennung der Arbeit an Grund- und Oberschulen.

Bremen – „Der heutige Beschluss nimmt wichtige GEW-Forderungen im Sinne von A 13 / E 13 ‚für alle’ auf“ stellt GEW-Landesvorstandssprecher Bernd Winkelmann fest: „Es werden nicht nur Grundschullehrkräfte einbezogen, sondern auch Kolleg*innen der Sekundarstufen. Ebenfalls sollen sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte die Aufwertung erfahren.“ Hier allerdings muss angemerkt werden, dass eine Lösung für Tarifbeschäftigte noch gefunden werden muss.

Gleichfalls anerkannt wird die Arbeit der Schulleitungen in den Grundschulen, sie erhalten eine Anhebung um eine halbe Stufe. „Das alles sind echte Fortschritte, die ohne die hartnäckige Arbeit der GEW in vergangenen Jahren nicht möglich gewesen wären.“

„Allerdings stellt die Streckung der Anhebung auf drei Termine bis zum 1.8.2021 einen Kompromiss dar, ergänz Winkelmann. Er appellierte an die Bürgerschaft nun zügig ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

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Michaela Skott
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