Zum Inhalt springen

GEW M-V rät: Umgehend Nutzung privater Technik einstellen

Der Schulstart nach dem Lockdown beginnt für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) mit einem Paukenschlag. Mit Datum vom 23. April ist eine neue Schuldatenschutzverordnung in Kraft getreten. Diese wurde den Allgemeinbildenden Schulen am vergangenen Freitag abends zur Kenntnis gegeben.

(Symbolfoto/GEW)

Darin ist unter anderem geregelt, wann und in welchem Umfang auch private Technik in der digitalen Bildung zum Einsatz kommen kann, nämlich im "Ausnahmefall" und nicht dann, wenn "die Verarbeitung personenbezogener Daten mit vom Schulträger zur Verfügung gestellten Datenverarbeitungsanlagen in der Schule möglich ist" (§7 Absatz 1 u. 2). Mit dem Lockdown ist für viele Lehrkräfte diese Ausnahme zur Normalität geworden. Aus verschiedenen Gründen können schulische Datenverarbeitungsgeräte nicht genutzt werden. Zum einen, weil sie nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind. Zum anderen, weil Risikogruppen nach Möglichkeit ihren Dienst aus der Häuslichkeit versehen sollen. Seit Freitag sieht die Schuldatenschutzverordnung nun ein umfangreiches Prozedere zur Dokumentation und Genehmigung der Nutzung privater Technik noch vor ihrer Inanspruchnahme vor. Die GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Maik Walm sind in größter Sorge: "Mit diesen, am Freitag in Kraft getretenen, Regelungen wird der digitale Unterricht im Land ab heute unmöglich gemacht. Lehrkräfte können nur noch zwischen durch Privatmittel finanzierten digitalen Unterricht von zu Hause, mit drohenden Strafanzeigen und selbst finanzierter Briefpost mit Telefonbegleitung wählen!" Drastische Worte für ein drängendes Problem: "Dabei hätte es ohne den engagierten Einsatz der Lehrkräfte, auch mit persönlichen Mitteln, vielerorts keinerlei Bildungsangebote für die Schülerinnen und Schüler gegeben". Doch nicht allein, dass nun die Ausnahmen zunächst beantragt, begründet und dokumentiert werden müssen: Die Schulleitung hat jetzt auch das Recht die privaten Geräte, mit denen gearbeitet wird, zu kontrollieren. " Aus heutiger Sicht raten wir allen Lehrkräften, umgehend die Nutzung sämtlicher privater Technik einzustellen und mit den Schulleitungen zu besprechen, wie weiter zu verfahren ist, um rechtssicher handeln zu können. Das betrifft Computer, Tablets und auch Smartphones gleichermaßen. Wir fordern das Land und die Schulträger auf, unverzüglich für die entsprechende technische und datenschutzrechtliche Ausstattung an allen Schulen des Landes zu sorgen, um den Unterricht weiterhin abzusichern und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kolleginnen datenschutz- und rechtskonform arbeiten können. Die Kontrolle privater Geräte durch die Schulleitung muss umgehend aus der Schuldatenschutzverordnung gestrichen werden." Nach Einschätzung der GEW verstößt dieser Passus gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte. 

Kontakt
Michaela Skott
freie Pressereferentin
Adresse Lübecker Str. 265a
19059 Schwerin
Mobil:  +49 172 902 323 8
Telefon:  +49 385 485 27 0
Fax:  +49 385 485 27 24