
„Von herausgehobener Bedeutung ist, dass zukünftig alle mitgebrachten Qualifikationen der Lehrer:innen im Seiteneinstieg bei der Festlegung der möglichen Unterrichtsfächer einbezogen werden sollen und im Rahmen einer darauf aufbauenden Qualifikationsvereinbarung, ein transparenter und individuell passender Weg zu einem hochwertigen Ausbildungsabschluss, der für möglichst viele Seiteneinsteiger:innen in ein zweites Staatsexamen münden kann, entsteht“, sagt Stefan Tockner, Mitglied des Landesfachgruppe Lehrer:innen im Seiteneinstieg bei der GEW M-V und selbst schon seit einiger Zeit als Lehrer im Seiteneinstieg tätig.
Damit folgt die Qualifizierung im Seiteneinstieg weitestgehend den gleichen Anforderungen wie die klassische Lehrer:innenausbildung: „Bei den zu erwartenden weiteren Einstellungen von Lehrer:innen im Seiteneinstieg aufgrund des Lehrkräftemangels ist genau dies die Voraussetzung für ein hohes Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler“, bekräftigt Maik Walm. Die Gewerkschaft hatte sich innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens aktiv in die Weiterentwicklung der Regelungen eingebracht. Für das Gelingen der Ausbildungsreform sind aus Sicht der GEW M-V im weiteren Prozess zum Beschluss des Gesetzes und der Erarbeitung der Ausbildungsverordnungen insbesondere folgende Punkte wichtig, da sie nicht im Gesetz selbst geregelt werden können.