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GEW M-V begrüßt Weiterentwicklung der Ausbildung von Lehrer:innen im Seiteneinstieg

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW M-V) begrüßt ausdrücklich die dringend notwendige Weiterentwicklung der Ausbildung der Lehrer:innen im Seiteneinstieg (LiS). „Vor allem der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst, die Erhöhung der Ausbildungsqualität durch Studienmöglichkeiten, die damit verbundene Verkürzung der Bewährungszeiten entsprechen den Forderungen der GEW und werden nun umgesetzt. Die Anforderungen an den Seiteneinstieg müssen sich stark an die Standards für die reguläre Ausbildung anlehnen“, erklärt der GEW-Landesvorsitzende Maik Walm.

EW/Symbolfoto

„Von herausgehobener Bedeutung ist, dass zukünftig alle mitgebrachten Qualifikationen der Lehrer:innen im Seiteneinstieg bei der Festlegung der möglichen Unterrichtsfächer einbezogen werden sollen und im Rahmen einer darauf aufbauenden Qualifikationsvereinbarung, ein transparenter und individuell passender Weg zu einem hochwertigen Ausbildungsabschluss, der für möglichst viele Seiteneinsteiger:innen in ein zweites Staatsexamen münden kann, entsteht“, sagt Stefan Tockner, Mitglied des Landesfachgruppe Lehrer:innen im Seiteneinstieg bei der GEW M-V und selbst schon seit einiger Zeit als Lehrer im Seiteneinstieg tätig. 
Damit folgt die Qualifizierung im Seiteneinstieg weitestgehend den gleichen Anforderungen wie die klassische Lehrer:innenausbildung: „Bei den zu erwartenden weiteren Einstellungen von Lehrer:innen im Seiteneinstieg aufgrund des Lehrkräftemangels ist genau dies die Voraussetzung für ein hohes Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler“, bekräftigt Maik Walm. Die Gewerkschaft hatte sich innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens aktiv in die Weiterentwicklung der Regelungen eingebracht.  Für das Gelingen der Ausbildungsreform sind aus Sicht der GEW M-V im weiteren Prozess zum Beschluss des Gesetzes und der Erarbeitung der Ausbildungsverordnungen insbesondere folgende Punkte wichtig, da sie nicht im Gesetz selbst geregelt werden können.

  • Die Ausbildung muss während der Unterrichtszeit unter Anrechnung von Abminderungsstunden und nicht an Wochenenden und in den Ferien bei vollem Deputat stattfinden.
  • Die Ausbildung muss in den Schulen durch Mentor*innen mit ausreichend Abminderungsstunden begleitet werden.
  • Die Ausbildung für alle dafür berechtigten LiS ist so nah wie möglich an die Universitätsausbildung anzulehnen (LiS-Masterstudium) und mit dem 2. Staatsexamen abzuschließen.
  • Für die 1.344 bereits im Dienst befindlichen LiS muss es die Möglichkeit geben zu wählen, ob sie in das neue Ausbildungssystem wechseln oder nach dem alten Verfahren weitermachen.

 

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